05.03.2018

Änderung des Jugendschutzgesetzes – Neuer Aushang erforderlich

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wurde zum 1. Januar 2018 durch Artikel 11 des Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetzes vom 10. März 2017 geändert. Stephan Burger, Justiziar des Bundesverband Automatenunternehmer (BA), sagt in einem BAdirekt-Schreiben: „Da der Betrieb einer Spielhalle Vorschriften des Jugendschutzgesetzes berührt, sind die entsprechenden Normen durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.“

Gleiches gelte für den Betrieb der Gastronomie. Hier treffe die Verpflichtung des deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushangs allerdings den jeweiligen Pächter oder Eigentümer der Gaststätte. Sinnvollerweise sollten Automatenunternehmer ihre Partner-Gastwirte darüber informieren.

Stephan Burger weist darauf hin, dass Ordnungsbehörden diese Neuerung bereits kontrolliert haben.

Weitere Informationen und ein Muster zur Verfügung stellt der BA für seine Mitglieder bereit. Alternativ seien entsprechende Muster sowohl beim Branchen-Großhandel als auch bei der IHK vor Ort zu beziehen.