Änderung des Berliner Spielhallengesetzes in Kraft getreten
Das „Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstandes nach dem Spielhallengesetz Berlin für Bestandsunternehmen (MindAbstUmsG)“ wurde am 17. März 2016 durch das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet. Das Gesetz wurde nun verkündet und kann hier eingesehen werden.
Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) weist ausdrücklich darauf hin, dass Anträge auf Neuerteilung von Erlaubnissen nach dem Spielhallengesetz Berlin innerhalb von drei Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen.
Die notwendigen Antragsunterlagen werden im Paragraf 3 des MindAbstUmsG Berlin (auf Seite 117) aufgeführt.
„Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung der Antragsunterlagen als elektronisches Dokument ebenso ausgeschlossen ist wie die Übermittlung per Telefax, auch sofern dies lediglich der Fristwahrung dienen soll“, betont BA-Justiziar Stephan Burger in einem BA-direkt-Schreiben.