6. Bundeskongress zum Glücksspielwesen: Staatsvertrag im Fokus – Vorstände der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder präsentieren Agenda
Im ersten Panel des 6. Bundeskongress zum Glücksspielwesen stand die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) im Mittelpunkt. Es diskutierten (v.l.): Ronald Benter (Vorstand GGL), Uwe Proll (Herausgeber BehördenSpiegel), Benjamin Schwanke (Vorstand GGL), Jürgen Häfner (Geschäftsführung Lotto Rheinland-Pfalz), Birgitte Sand (ehem. Direktorin der dänischen Glücksspielbehörde) und Mathias Dahms (Präsident des Deutschen Sportwettenverbands).
„Auch dieser Glücksspielstaatsvertrag ist kein Werk für die Ewigkeit, auch wenn er von Vielen gelobt wird.“ Mit diesen Worten leitete Uwe Proll, Herausgeber und Chefredakteur des „BehördenSpiegel“, den 6. Bundeskongress zum Glücksspielwesen am 16. November ein.
Zum zweiten Mal hintereinander kamen im virtuellen Rahmen zahlreiche Experten aus Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden, Suchthilfe und Wissenschaft zusammen, um in vier Themenblöcken den Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu durchleuchten.
Neue Behörde im Aufbau
Den Beginn machte das Panel zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die beiden Vorstände Ronald Benter und Benjamin Schwanke stellten die Kernaufgaben und die Organisationsstruktur der Behörde vor. Bis Ende 2022 lege man am Behördenstandort Halle/Saale vollen Fokus auf den Aufbau der GGL, um ab dem 1. Januar 2023 eine „schlagkräftige Vollzugsbehörde“ zu sein, so die Vorstände. Zurzeit suche man noch Fachpersonal für die GGL, die auf 110 Mitarbeiter aufwachsen solle.
Bis dahin sind allerdings noch fünf Behörden und Ministerien für die Regulierung der verschiedenen Glücksspielarten zuständig: Online-Poker und virtuelle Automatenspiele (Landesverwaltungsamt Sachsen), Pferdewetten und Sportwetten (Regierungspräsidium Darmstadt), Soziallotterien (Innenministerium Rheinland-Pfalz), Gewerbliche Spielvermittlung (Innenministerium Niedersachsen) und Klassenlotterien (Innenbehörde Hamburg). Für Spielbanken, Online-Casinos, Spielhallen, Wettbüros und Landeslotterien sei die GGL ohnehin nicht zuständig.
Fehlender Vollzug
Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes, hält das Konstrukt für eine „gute Basis“, zieht dennoch eine ernüchternde Zwischenbilanz. Die Regulierung beschränke sich zurzeit auf die Anbieter, die man erreiche. Der staatliche Vollzug bleibe komplett aus, bemängelt Dahms. Er rät den Vorständen der GGL, sich funktionierende Glücksspielbehörden im Ausland zum Vorbild zu nehmen, wie zum Beispiel das dänische Pendant.
Tipps aus Dänemark
Birgitte Sand, die die dänische Glücksspielbehörde von 2008 bis 2020 leitete, konnte wertvolle Hinweise geben. In ihrer Zeit als Direktorin wuchs ihre Behörde von 40 Mitarbeitern auf 120. Wichtig sei es ihr zufolge, Experten im IT-Bereich und der Marktbeobachtung zu gewinnen. Aber auch Ökonomen und fähige Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit haben eine große Bedeutung.
Ein weiterer wichtiger Rat: „Die Behörde soll den Anbietern Respekt zollen, die im legalen Markt tätig sein wollen.“ Den Dialog zu allen Stakeholdern zu halten, war ein weiterer Hinweis aus ihrer langjährigen Erfahrung.
Jürgen Häfner, Geschäftsführung Lotto Rheinland-Pfalz und Federführung im Deutschen Lotto- und Totoblock, vertrat die Position, dass sich die föderale Struktur bewährt habe. Das Glücksspielkollegium habe alle zentralen Probleme der Vergangenheit gut gelöst, sagt Häfner.
Umfangreiches Programm
Weitere Panels behandelten folgende Themenfelder: Konfliktfeld Glücksspielwerbung, Neue Angebote im Netz jenseits des GlüStV und Illegales Glücksspiel in den Kommunen. Im letzten Panel diskutierten Georg Stecker, DAW-Vorstandssprecher, Jürgen Trümper, Geschäftsführer Arbeitskreis gegen Spielsucht und Christian Benzrath, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Langenfeld, über die Situation, die Entwicklung und den Vollzug in den Kommunen. Dazu folgen weitere Informationen in einer gesonderten Nachricht.
Einen ausführlichen Bericht zum 6. Bundeskongress zum Glücksspielwesen lesen Sie in unserer Dezember-Ausgabe.