24.11.2023

18. Jahresfachtagung Sportwetten und Glücksspiel: „Illegales Spiel heißt immer schutzloses Spiel“

Die 18. Jahresfachtagung Sportwetten & Glücksspiel fand in Köln statt.

Begrüßt wurden die Konferenzteilnehmer von Tagungsleiter Prof. Dr. Markus Ruttig.

Das Forum – Institut für Management hatte am Dienstag zur 18. Jahresfachtagung Sportwetten & Glücksspiel 2023 in Köln eingeladen und ein interessantes Bündel an Vortragsangeboten vorbereitet. 

Begrüßt wurden die rund 50 Teilnehmer im Marriott Hotel am Kölner Hauptbahnhof vom Tagungsleiter Prof. Dr. Markus Ruttig, der den Kommentar zum Glücksspielrecht vom C. H. Beck-Verlag, im vergangenen Jahr 2022 in 3. Auflage erschienen, mit herausgegeben und bearbeitet hat. 

Sebastian Fiedler, Mitglied des Bundestages und Kriminalhauptkommissar, referierte zu Kriminalität und Geldwäsche und sieht generellen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels: „Illegales Spiel heißt immer schutzloses Spiel“ und zudem bestehe dadurch auch die Gefahr von Schulden bei der organisierten Kriminalität. Aber auch legale Sportwetten sieht der SPD-Politiker kritisch: „Gerade Werbung trägt zur Gefährlichkeit bei. Sportwettenwerbung sollte, wenn überhaupt, nur zu später Stunde ausgestrahlt werden.“

Viele Reformvorschläge

Auch bei den aktuell oft thematisierten Lootboxen in vielen Video- und Handygames sieht Fiedler Handlungsbedarf: „Kinder und Jugendliche müssen vor diesem Glücksspiel durch die Hintertür geschützt werden.“ Fiedler kritisierte ebenfalls das Geldwäschegesetz insgesamt, aber es gebe zurzeit viele neue Konzepte: „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir schon einmal so viele Reformvorschläge hatten.“

Abstände: Sehr strikte Entscheidungen

Einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Glücksspielrecht gab Dr. Felix B. Hüsken, Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Auch über aktuelle Entscheidungen bei Auswahlverfahren bei Unterschreitung der gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände informierte Dr. Hüsken. Gerade bei den Abständen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen seien „die Entscheidungen sehr strikt“ und Ausnahmen nur sehr selten.

Prof. Dr. Jan-Philipp Rock, Richter am Landgericht Hamburg, informierte über den aktuellen Stand zum Thema Providersperre durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die Sperrverfügung sei rechtswidrig, und: „Hier muss der Gesetzgeber tätig werden.“

Neben weiteren Informationen zu Lootboxen, LUGAS, der Spielersperre und einem aktuellen Statusbericht der GGL, wurde auch der maltesische Gaming Amendment Act eingeordnet.

Alle weiteren Informationen zu der Jahresfachtagung finden Sie in der nächsten Ausgabe vom AutomatenMarkt.