15 Bundesländer unterschreiben Glücksspielstaatsvertrag
Neben Themen wie Energiewende und ein mögliches NPD-Verbotsverfahren, stand am 29. März auch der Glücksspielstaatsvertrag im Mittelpunkt der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin.
Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein tragen die anderen 15 Bundesländer den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag mit und werden ihn den Landesparlamenten zur Entscheidung vorlegen. Schleswig-Holstein bleibt bei seinem Alleingang und wird sich nicht am Glücksspielstaatsvertrag beteiligen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) geht laut taz.de davon aus, dass der Staatsvertrag „jetzt auch beschlossen wird“.
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wollen die Bundesländer ihr Monopol auf Lotterien und Glücksspiel aufrechterhalten. Dies geht mit der Kontrolle der Einnahmen einher. Als Argument muss häufig der Schutz vor Spielsucht und Kriminalität dienen. Private Glücksspielanbieter fordern eine weitergehende Liberalisierung des etwa zehn Milliarden schweren Marktes.
Pikanterweise leitet Schleswig-Holstein zurzeit turnusgemäß die Ministerpräsidentenkonferenz und veröffentlicht dadurch auch die offiziellen Pressemitteilungen.
Hier die offizielle Stellungnahme der 15 teilnehmenden Bundesländer:
Mit Ausnahme Schleswig-Holsteins hatten die 15 Länder im Dezember den novellierten Glücksspiel-Staatsvertrag unterschrieben. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident bekräftigte heute noch einmal seine ablehnende Haltung: "Jetzt stellt sich die Frage der Ratifizierung des Änderungsstaatsvertrages durch die Landesparlamente. Regierung und Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein haben nach wie vor erhebliche Zweifel an der EU-Rechtskonformität des Glücksspiel-Staatsvertrages", sagte er. Die EU-Kommission habe in ihrer jüngsten Stellungnahme betont, dass der Abschluss des Notifizierungsverfahrens nicht bedeute, dass eine Übereinstimmung mit EU-Recht festgestellt wurde. Nach wie vor halte sich die Kommission die Möglichkeit vor, gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.