02.04.2012

Forscher kritisiert Gastro-Aufstellung

Professor Dr. Tilmann Becker leitet die Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim.

Auf der Tagung „Spielhallen und Regulierung“ an der Universität Hohenheim diskutierten Wissenschaftler am 29. März die vorgesehenen Regulierungen des Landes Baden-Württemberg von Spielstätten und Wettbüros und übten massiv Kritik.

„Das Glücksspielrecht hat die Suchtprävention zum Ziel. Doch die angestrebten Maßnahmen, wie das Verbot der Mehrfachkonzessionen, dienen nicht diesem Ziel sondern sind eher kontraproduktiv“, heißt es in einer Pressemitteilung der Uni Hohenheim.

„Zum Schutz der Spieler passiert kaum etwas“, fasst Professor Dr. Tilman Becker die Stimmen der Tagung zusammen. Der Wissenschaftler ist Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim.

Professor Dr. Becker und Dr. Hans-Ulrich Stühler, Leiter des Rechtsamtes der Stadt Reutlingen, werfen der Politik vor, unvernünftige Regelungen zu machen. Dr. Stühler hält die Fokussierung des Gesetzgebers auf Spielhallen für überzogen und merkt an, dass Sportwettgeschäfte nicht einmal baurechtliche Anträge stellen. Professor Dr. Becker ist der Ansicht, dass die Politik mit stumpfen Klingen gegen die Spielsucht zu Felde zieht: „Der vorgesehene Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen und das Verbot der Mehrfachkonzessionen von Spielhallen sind im Sinne der Suchtprävention nicht zielführend.“

Denn das Problem seien laut Professor Dr. Becker gar nicht die Spielstätten, sondern die Gaststätten: „Die Hälfte aller Jugendlichen beginnt dort mit dem Automatenspiel“, sagt der Glücksspiel-Forscher.

Der Lösungsansatz von Professor Dr. Tilman Becker lautet: Einführung einer personengebundenen Spielerkarte und den Anschluss aller Geldspielgeräte an einen staatlichen zentralen Server.

Die komplette Pressemitteilung der Uni Hohenheim ist hier nachzulesen.