17.10.2023

Zeitdruck in Hessen – Verbundspielhallenbetreiber müssen Antrag stellen

Der Hessische Münzautomaten-Verband informierte in einer Sondersitzung zum Erlass aus dem Innenministerium.

Ein Erlass aus dem Hessischen Innenministerium sorgt bei den Automatenunternehmern für Enttäuschung und für Beratungsbedarf. Bereits am 11. Oktober traf sich der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) in Münzenberg für eine Sondersitzung und erst am heutigen 17. Oktober konnte der HMV seinen Mitgliedern die schriftliche Fassung des Erlasses vom 26. September 2023 mit gravierender Wirkung für Verbundspielhallenbetreibern übermitteln.

„Da sind wir überrascht worden“, erklärte der HMV-Vorsitzende Michael Wollenhaupt bereits in Münzenberg. Was war geschehen? Obwohl einige Verbundspielhallen in Hessen noch eine mehrjährige Erlaubnis haben, kristallisierte sich in diesem Jahr erst in mehreren Gesprächen zwischen dem Innenministerium und HMV-Vertretern heraus, dass deren Bestand gar nicht mehr sicher ist: Das Ministerium geht davon aus, dass trotz bestehender Alterlaubnisse, die Spielhallenbetreiber bis zum 31. Dezember 2023 einen neuen Antrag für jede einzelne Spielhalle im Verbund auf Erlaubnis nach dem neuen Recht stellen müssen.

Optimismus der Enttäuschung gewichen

Der Länderbeauftragte des Dachverbands „Die Deutsche Automatenwirtschaft“, Andreas Rey, erklärte, dass dadurch der Optimismus von der letzten Veranstaltung in Münzenberg, Ende vergangenen Jahres, „der Enttäuschung gewichen ist.“

Durch den neuen Erlass würden auch die Verbundspielhallen, die eigentlich noch eine Erlaubnis nach altem Recht haben, ebenfalls dem § 13 des neuen HessSpielhG unterliegen, der fordert, dass alle Spielhallen in einem Verbund von einer „akkreditierten Prüforganisation“ zertifiziert worden sind.

Handlungsempfehlungen in Kürze

Was genau Spielhallenbetreiber nun unternehmen können? „Der HMV empfiehlt eindeutig Anträge bis zum Ablauf der Frist zu stellen“, so HMV-Justiziar Simon L. Scherer. Über die genaue Formulierung konnten die HMV-Vertreter bei der Sondersitzung nur ungenaue Angaben machen, mit der Versicherung, dass sobald der Erlass vorliegt, der Landesverband Formulierungshilfen erarbeiten werde.

Mit der Zusendung des Wortlauts des Erlasses aus dem Innenministerium am heutigen Dienstag, bekräftigte der HMV: Durch HMV-Justiziar Scherer, „wird Ihnen der HMV in Kürze Handlungsempfehlungen geben. Wir bitten bis dahin um Geduld.“ Der AutomatenMarkt wird über die weiteren Entwicklungen informieren.