09.06.2020

Wieder ein Stückchen mehr Normalität in Rheinland-Pfalz

Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz.

Am Mittwoch, 10. Juni, tritt die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft. „Ab diesem Zeitpunkt dürften Gaststätten nun in der Zeit von 6 bis 24 Uhr geöffnet sein“, überbringt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz, die gute Nachricht.

Weiter heißt es in einem Rundschreiben des Verbandes: „Im Bereich der Spielhallen bleibt das Rauchverbot als auch die Kontaktnachverfolgung zunächst bestehen. Die bislang eingeschränkte Bewirtung der Gäste wurde aufgehoben und es darf in Spielhallen diese wieder in vollem Umfang unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen.“

Dies bedeute, dass eine Bewirtung an den Geldspielgeräten wieder zulässig sei. „Da in Gaststätten am Platz eine Maskenpflicht nicht besteht, wird beim Konsum der gaststättenrechtlichen Leistungen am Geldspielgerät diese ebenfalls entfallen“, erläutert Tim Hilbert.

Hier ein Link zur 9. Corona-Bekämpfungsverordnung und ein Link zum Hygienekonzept für Spielhallen vom 4. Juni 2020.