Verwaltungsgericht weist Klage gegen PTB ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage gegen die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wegen der vierjährigen Laufzeit von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten in dieser Woche abgewiesen. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor, sodass bislang keine Einzelheiten bekannt sind.
Branchenjustiziare halten es aber für möglich, dass das Gericht die Klage für unzulässig hält. Grund: Die Gerätehersteller beantragen die Laufzeit zusammen mit der Bauartzulassung. Beides ist als Paket zu sehen. Als zuständige Genehmigungsbehörde hat die PTB keine Veranlassung, etwas anderes zu genehmigen, als beantragt wird.
Der einzelne Automatenkaufmann hat nicht das Recht, dieses Paket aufzuschnüren und von der PTB eine abweichende Laufzeit zu verlangen.