Vergnügungssteuer: VG Schwerin setzt Verfahren aus
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die diversen in der Landeshauptstadt anhängigen Vergnügungssteuerverfahren ausgesetzt (Beschluss des VG Schwerin vom 5. Februar 2013, Az. 6 A 1180/11). Die 6. Kammer des VG Schwerin will die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichtes Hamburg (wir berichteten) abwarten.
Der Justiziar des Ostverbandes Hendrik Meyer betont: „Damit haben wir neben gleichlautenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Göttingen und Frankfurt/Main nunmehr ein weiteres Verwaltungsgericht, welches der Aussetzung beziehungsweise dem Ruhen der Verfahren bezüglich der Vergnügungssteuer bis zur Entscheidung durch den EuGH zustimmt.“
Der Rat des engagierten Rechtsanwaltes: „Es könnte hilfreich sein, auf dieses Verfahren und Aktenzeichen in den zu führenden Widerspruchs- beziehungsweise Klageverfahren bezüglich der Vergnügungssteuer hinzuweisen. Mit dem Ziel, hier das Ruhen der Verfahren beziehungsweise deren Aussetzung zu erreichen.“
Hintergrund: Zum 1. April 2010 hatte die Stadt Schwerin die Vergnügungssteuer von acht Prozent auf die Bruttokasse auf erdrosselnde 18 Prozent erhöht. Dagegen sind mehrere Klagen von Betroffenen – mit Hendrik Meyer als Prozessbevollmächtigten – anhängig.