13.02.2013

Vergnügungssteuer: VG Schwerin setzt Verfahren aus

Hendrik Meyer, Justiziar des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die diversen in der Landeshauptstadt anhängigen Vergnügungssteuerverfahren ausgesetzt (Beschluss des VG Schwerin vom 5. Februar 2013, Az. 6 A 1180/11). Die 6. Kammer des VG Schwerin will die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichtes Hamburg (wir berichteten) abwarten.

Der Justiziar des Ostverbandes Hendrik Meyer betont: „Damit haben wir neben gleichlautenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Göttingen und Frankfurt/Main nunmehr ein weiteres Verwaltungsgericht, welches der Aussetzung beziehungsweise dem Ruhen der Verfahren bezüglich der Vergnügungssteuer bis zur Entscheidung durch den EuGH zustimmt.“

Der Rat des engagierten Rechtsanwaltes: „Es könnte hilfreich sein, auf dieses Verfahren und Aktenzeichen in den zu führenden Widerspruchs- beziehungsweise Klageverfahren bezüglich der Vergnügungssteuer hinzuweisen. Mit dem Ziel, hier das Ruhen der Verfahren beziehungsweise deren Aussetzung zu erreichen.“

Hintergrund: Zum 1. April 2010 hatte die Stadt Schwerin die Vergnügungssteuer von acht Prozent auf die Bruttokasse auf erdrosselnde 18 Prozent erhöht. Dagegen sind mehrere Klagen von Betroffenen – mit Hendrik Meyer als Prozessbevollmächtigten – anhängig.