29.09.2016

Vergnügungssteuer Verden: Positive Stellungnahmen von NAV und FGA

Ein Erfolg an der Steuerfront: Blick in die Große Straße in Verden an der Aller. Foto: wiki/traveler100

Zur Vergnügungssteuer-Situation im niedersächsischen Verden erreichten uns heute ermutigende Informationen. Statt anfänglich angesetzter 18 Prozent auf die Kasseninhalte sind es jetzt lediglich 15 Prozent für die Geldspielgeräte in Spielhallen und zehn Prozent für die Gastro-Geräte. Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) freut sich, dass für Gastro-Plätze spürbar weniger Vergnügungssteuer gezahlt werden muss als für Geräte in Spielhallen.

Das Statement des FGA

Vorsitzender Thomas Kießling: "Im Mai hatte der Finanzausschuss in Verden der Veränderung der Vergnügungssteuer vom Stückmaßstab Gastronomie Euro 26,00 und Spielstätten Euro 145,00 auf eine 18-prozentigen Besteuerung des Umsatzes in Spielhallen und Gaststätten zugestimmt. Durch intensive Gespräche unseres Vorstandsmitglied Frau Sabine Dittmers-Meyer und Präsenz bei den entscheidenden Ratssitzungen hat der Stadtrat das Thema vertagt und erneut an den Finanzausschuss zurückgegeben ... In der gestrigen Sitzung der Stadt Verden haben die Ratsmitglieder differenziert und mit Augenmaß gehandelt."

Das Statement des NAV

Der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) reklamiert den Erfolg an der Steuerfront ebenfalls für sich.

"Uns ist es erfreulicherweise gelungen, in Verhandlungen mit der Stadt Verden eine dort beabsichtigte Erhöhung der Vergnügungssteuer erheblich abzumildern. Der NAV hat Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern bis hin zum stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Verden geführt und konnte seine Gesprächspartner unter Hinweis auf die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Gastronomie-Aufstellern und Spielhallenbetreibern von einer abgestuften Steuererhöhung überzeugen."

Dank der günstigeren Steuersätze "sparen die Aufstellunternehmer in Verden in Zukunft erhebliche Steuerbeträge", so NAV-Vorsitzender Detlev Graß. Und weiter betont Graß: "Der NAV freut sich, zugleich Herrn Andreas Schreiber in seiner Eigenschaft als stellvertretender Bürgermeister der Stadt Verden als Referenten für die kommende Mitgliederversammlung am 7. Dezember in Verden gewonnen zu haben."

Wichtig: Präsenz bei den Gremien-Sitzungen

Zum Abschluss der Appell des FGA: "Nahezu wöchentlich kommen Meldungen von geplanten oder bereits vollzogenen Vergnügungssteuererhöhungen aus dem Bundesgebiet. Wir möchten Sie ermutigen, zeigen Sie Präsenz bei den Gremien-Sitzungen und sprechen Sie mit Vertretern aus Politik und Verwaltung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite."