13.02.2006

Verfahren gegen Merkur-Spielothek eingestellt

„Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat in dem aus dem Spiegel-Artikel vom 13. Dezember 2004 bekannten Verfahren gegen die Merkur-Spielothek das Verfahren gemäß § 153 a StGB eingestellt“, so die Gauselmann Gruppe in einer Pressemitteilung.

Das Verfahren sei eingestellt worden, da die beanstandeten Geräteveränderungen zu keinem Verstoß gegen gesetzliche Normen geführt hätten, erklärt das Espelkamper Unternehmen weiter. Soweit Normen betroffen waren, die von der PTB zu bewerten seien, habe eine einvernehmliche Klärung stattgefunden.