Verbraucherschutz im Internet verbessert
Die Justizminister der EU haben jetzt eine Verordnung beschlossen, die den Verbraucher beim Online-Handel besser schützen soll. Jeder Käufer kann jetzt seine Ansprüche gegen einen Internet-Anbieter, der in einem anderen EU-Staat sitzt, in seinem Heimatland einklagen. Kauft zum Beispiel ein deutscher Kunde Weihnachtsgeschenke online bei einem französischen Händler, kann er sich bei Mängeln an ein deutsches Gericht wenden. Eine Klage in Frankreich ist dann nicht mehr nötig. 'Mit einfachen Klagemöglichkeiten der Verbraucher stärken wir deren Vertrauen in den elektronischen Geschäftsverkehr. Davon profitieren letztlich alle, die sich am E-Commerce beteiligen', erklärt Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustziministerin.