03.11.2017

Thüringen: Längere Sperrzeiten für Geldspielgeräte in der Gastronomie zum 1. November in Kraft getreten

Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes“ (Drs.-Nr. 6/3684) ist am 1. November 2017 in Kraft getreten. Darauf weist der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) in einem heutigen Rundschreiben hin.

Das Gesetz weitet die Sperrzeiten für Spielhallen auch auf die Betriebszeiten der Geldspielgeräte in der Thüringer Gastronomie aus.

Nicht gespielt werden darf: Täglich, auch sonntags von 1 bis 9 Uhr.

Außerdem müssen die Geräte an diesen Tagen "kalt bleiben": Am Karfreitag, am Volkstrauertag, am Totensonntag und am Heiligabend ab 15 Uhr.

Für die Tage Allerheiligen und Fronleichnam können die Gemeinden selbst über die Sperrzeit entscheiden.

Einsprüche von BA und Dehoga blieben ungehört

BA und Dehoga hatten vergeblich gegen dieses Gesetzes-Verschärfung protestiert. Denn durch die bestehenden Regelungen seien Spielgäste in der Gastronomie bereits umfassend geschützt, während ein Spiel im Grau- oder Schwarzmarkt rund um die Uhr ohne Spielerschutz stattfindet.

Hinzu kommen die massiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf die vielfach vom Kneipensterben bedrohte Gastronomie.