Seit heute Erleichterungen für die Spielgäste in Niedersachsen
Am heutigen 8. Juni 2020 ist die neue Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft getreten. Darauf weist der Justiziar des Automatenverbandes Niedersachsen, Professor Dr. Florian Heinze, hin. Vor den Geräten müssen die Spielgäste jetzt keine Masken mehr tragen!
In der für Spielhallen geltenden Regelung des § 2i der Verordnung heißt es nun:
„Der Betrieb einer Spielhalle ist zulässig, wenn die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielhalle sicherstellt, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Spielhalle sowie beim Aufenthalt in der Spielhalle einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, einhält. Die Betreiberin oder der Betreiber hat zudem sicherzustellen, dass sich nur so viele Besucherinnen und Besucher in den Räumen der Spielhalle aufhalten, wie Spielgeräte aufgrund der nach § 33 i der Gewerbeordnung jeweils erteilten Erlaubnis zulässig sind. Die Betreiberin oder der Betreiber ist darüber hinaus verpflichtet, Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zur Spielhalle und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen; im Übrigen hat sie oder er Hygienemaßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Die Betreiberin oder der Betreiber hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher während des gesamten Aufenthalts in der Spielhalle, ausgenommen während des Spiels an den Spielautomaten, eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt; § 9 ist entsprechend anzuwenden."
Dokumentation zu den Besuchern der Spielhalle
Weiter betont der Gesetzgeber: "Die Betreiberin oder der Betreiber hat zu gewährleisten, dass beim Verzehr von Speisen und Getränken an den Spielautomaten Hygienemaßnahmen zur Verminderung der Gefahr einer Infektion mit Corona-Virus Sars-CoV-2 eingehalten werden; die Betreiberin oder der Betreiber hat sicherzustellen, dass die jeweils dienstleistende Person eine Mund-Nasen-Bedeckung nach § 9 Abs. 2 trägt. Die Betreiberin oder der Betreiber ist verpflichtet, den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Spielhalle zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Andernfalls darf der Besuch der Spielhalle nicht gestattet werden. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach dem Besuch der Spielhalle aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach dem Besuch der Spielhalle sind die Daten zu löschen.“
Maskenpflicht auf allen anderen Wegen
Es besteht also keine Maskenpflicht mehr beim Spielen am Geldspielgerät. "Die Maske muss von Spielgästen jedoch weiterhin während des gesamten übrigen Aufenthalts in der Spielhalle (also beim Betreten und Verlassen und auf allen anderen Wegen) getragen werden", macht der Justiziar in seinem Rundschreiben deutlich.
Da die Mund-Nasen-Bedeckung beim Spielen am Geldspielgerät vom Spielgast nicht mehr getragen werden muss, werde auch das Rauchen nicht gehindert. Professor Dr. Heinze: "Bitte beachten Sie: Ab 8. Juni müssen die in der Spielhalle jeweils dienstleistenden Personen (also insbesondere die Servicekräfte) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese rechtliche Vorgabe gab es in der bisherigen Fassung der Verordnung nicht. Darüber hinaus ist sodann der Verzehr von Speisen und Getränken an den Spielautomaten wieder gestattet."
Gelegentliches Begrüßungsgetränk
Bei der Abgabe von Speisen und Getränken bleibe die Rechtslage unverändert: "Wenn Sie das Rauchen in Ihrer Spielhalle gestatten wollen, dürfen Sie nur ein gelegentliches Begrüßungsgetränk abgeben. Sobald Sie ein systematisches gastronomisches Angebot vorhalten, erhält Ihre Spielhalle den Charakter einer gastronomischen Einrichtung, so dass das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz Anwendung findet."
Der Justiziar wünscht den AVN-Mitgliedern "einen erfolgreichen Start in die neue Woche unter den nun nochmal verbesserten Bedingungen für den Betrieb Ihrer Spielhallen"!