Schleswig-Holstein hat ein Spielhallengesetz
Nach Berlin und Bremen hat Schleswig-Holstein nun als drittes Bundesland ein Spielhallengesetz. Der Kieler Landtag verabschiedete den von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegten Entwurf mit den Stimmen von CDU und FDP. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft.
Im nördlichsten Bundesland dürfen auch künftig Doppelkonzessionen betrieben werden. Für Spielstätten mit mehr als 24 Geldspielgeräten gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Die Sperrzeit wird in dem Gesetz auf die Zeit von 5 bis 10 Uhr festgelegt.
Weitere Regelungen sind das Verbot von Wettterminals in Spielstätten, das Verbot der Begriffe „Casino“ und „Spielbank“ im Namen der Spielstätte sowie die Verpflichtung, die regelmäßige Anwesenheit mindestens einer geschulten Aufsichtsperson sicher zu stellen.
Dass die in Glücksspielfragen eher liberale Landesregierung in Kiel als eine der ersten ein Spielhallengesetz verabschiedet, kommt wenig überraschend. Kenner der politischen Szene in Schleswig-Holstein berichten, dass einige Koalitionäre ihre Zustimmung zum Landesglücksspielgesetz von einer klaren Regelung für Spielstätten abhängig gemacht hatten. Die Koalition aus CDU und FDP verfügt im Landtag nur über eine hauchdünne Mehrheit.