15.11.2018

Online-Glücksspiel nicht gefährlicher als andere Formen

Eine neue Studie sagt, Geld am Rechner zu verspielen sei nicht gefährlicher als terrestrisches Glücksspiel.

Bei der Reform des Gücksspielstaatsvertrages 2012 behielt der Gesetzgeber das Online-Verbot von Casinospielen bei. Das Bundesverwaltungsgericht hielt das in seinen Entscheidungen vom 26. Oktober 2017 (8 C 18/16 und 8 C 14/16) für richtig. Glücksspiels über das Internet sei besonders gefährlich. Es bestünde ein herausragendes Suchtpotenzial, eine hohe Manipulationsanfälligkeit und eine Anfälligkeit zur Nutzung für Geldwäsche.

Durch die aktuell veröffentlichte Lischer-Studie (s. ZfWG, Sonderbeilage 4/18, S. 2 ff.) sei die Grundlage dieser Entscheidung aufgehoben, berichtet nun Rechtsanwalt Dr. Thomas Würtenberger. Die Studie habe 122 wissenschaftliche Publikationen aus aller Welt ausgewertet und komme zu dem Ergebnis, dass die Risiken von Online-Casinospielen nicht stärker ausgeprägt seien als die Risiken von vergleichbaren Spielen, die im stationären Vertrieb angeboten würden.

Der Befund des Gesetzgebers eine besonderen Gefährlichkeit von Online-Glücksspielen aus dem Jahr 2012 sei damit überholt, und das Bundesverwaltungsgericht könnte seine Entscheidung heute nicht mehr auf diese Grundlage stützen. Die Begründung des Gerichts sei somit hinfällig.

Die Lischer-Studie zeigt, dass nach aktuellem Stand der Forschung der bisherige Rechtfertigungsgrund für eine Verhältnismäßigkeit des Online-Verbots von Casinospielen weggefallen, das aktuelle Verbot daher unverhältnismäßig und unionsrechtswidrig sei.