18.06.2021

Nordrhein-Westfalen verabschiedet Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages

Der Landtag Nordrhein-Westfalens in Düsseldorf

Neben dem Landtag in München hatte am 16. Juni auch der nordrhein-westfälische Landtag in Düsseldorf sein Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) in zweiter Lesung beschlossen.

Der Landtag in Düsseldorf folgte mit den Stimmen von CDU und FDP der Beschlussempfehlung (Drs. 17/13980) des Hauptausschusses und stimmte dem durch die Fraktionen von CDU und FDP geänderten Gesetzentwurf (Drs. 17/12978) der Landesregierung zu. Dies vermeldet das Forum der Automatenunternehmer.

Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass bis zu drei Konzessionen in einer Verbundspielhalle bis zum 31. Dezember 2028 weiterhin betrieben werden können, wenn die Betreiberin oder der Betreiber die qualitativen Voraussetzungen (Zertifizierung, Sachkundenachweis, geschultes Personal) nachweisen kann und die Spielhalle seit dem 1. Januar 2020 ohne Unterbrechung bestand. Die qualitativen Kriterien finden zudem Anwendung, wenn der gesetzliche Mindestabstand von 350 auf bis zu 100 Meter unterschritten werden soll.