Niedersächsischer Verband will Gebühren überprüfen lassen
Der Automaten-Verband Niedersachsen (AVN) will die Rechtmäßigkeit der im Land verlangten Gebühren für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis vom Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Zum Teil sind bereits 20 000 Euro für eine glücksspielrechtliche Erlaubnis verlangt worden.
In Niedersachsen benötigen Betreiber von Spielhallen seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (1.07.2012) neben den üblichen gewerberechtlichen Erlaubnissen eine zusätzliche glücksspielrechtliche Erlaubnis soweit für sie keine Übergangsfrist gilt. Für die Erteilung dieser glückspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle sieht die vor kurzem geänderte und ergänzte Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO) nunmehr Gebühren in Höhe von 4 000 bis 20 000 Euro vor.
Auf Grundlage dieser Neufassung der AllGO erlassen Behörden inzwischen entsprechende Gebührenbescheide für glücksspielrechtliche Erlaubnisse, teilweise auch für Erlaubnisse, die vor Inkraftreten der Neufassung der AllGO erlassen worden sind.
"Nach ersten Erkenntnissen schöpfen die Behörden diesen Gebührenrahmen weit aus und setzen Gebühren für die Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse aus dem oberen Bereich des Gebührenrahmens fest", berichtet Marcus Tangemann, Justiziar des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes. "Es sind bereits einzelne Gebührenbescheide bekannt, mit denen sogar die Höchstgebühren in Höhe von 20 000,00 Euro für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis festgesetzt worden sind."
Damit sei die glücksspielrechtliche Erlaubnis ein Vielfaches teurer als die Spielhallenkonzession, obwohl der tatsächliche Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis deutlich geringer sein dürfte. Da in vielen Fällen der tatsächliche Verwaltungsaufwand in keinem sachgerechten Verhältnis zur Gebührenhöhe steht, habe der AVN beschlossen, im Interesse aller Spielhallenbetreiber in Niedersachsen ein „Musterklageverfahren“ gegen einen Gebührenbescheid zu führen und finanziell zu unterstützen, um so die Rechtmäßigkeit der erheblichen Gebühren für die Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.