21.04.2023

Klare Kante: Frankfurter Ordnungsamt lässt 34 illegale Automaten zerstören

Blick in das Lager der beschlagnahmten illegalen Geräte. Foto: Wiedenfels/Ordnungsamt Frankfurt am Main

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat 34 illegale Geld- und Unterhaltungsspielgeräte der Vernichtung zugeführt. Bei illegalen Automaten handelt es sich um Geräte, die durch Manipulationen oder Umbauten sowie illegale Selbstbauten außerhalb der rechtlichen Vorgaben betrieben werden. Darunter fallen auch Geräte mit veränderter Soft- oder Hardware.

Die 34 Automaten stammen aus abgeschlossenen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und werden zur fachgerechten Vernichtung von der Stadtpolizei an ein Frankfurter Recyclingunternehmen übergeben. Sichergestellt wurden die Geräte von der Operativen Kontroll- und Ermittlungseinheit (OPE) der Stadtpolizei, die bereits seit 2018 schwerpunktmäßig für den Kampf gegen illegales Glücksspiel in Frankfurt am Main eingesetzt wird.

Bisher 188 illegale Automaten vernichtet

Seit der Gründung der OPE im Jahr 2018 wurden insgesamt 188 illegale Automaten im Wert von über einer Millionen Euro nach Abschluss der Verfahren fachgerecht entsorgt und vernichtet. Aufgrund der langjährigen Erfahrung erkennt das OPE-Team manipulierte oder nicht zugelassene Geldspielautomaten sofort. Gemeinsam mit dem Zoll, den Finanzbehörden und der Landespolizei werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Die Summe der durch das illegale Aufstellen und Betreiben der Geld- und Unterhaltungsspielgeräte hinterzogenen Steuern beläuft sich auf 15,7 Millionen Euro.

Im Jahr 2022 wurden 776 Gewerbebetriebe kontrolliert und 325 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hinzu kommen 22 Strafverfahren wegen Hinterziehung städtischer Abgaben und Steuerhinterziehung. Zudem erfolgten 160 Sicherstellungen, überwiegend von Geld- und Unterhaltungsspielgeräten. 19 Betriebe wurden geschlossen.

Auch der Anschluss an OASIS wird kontrolliert

Die OPE führte im Oktober 2022 Schwerpunktkontrollen durch, um die seit 1. Juli 2022 auch für Gaststätten geltende Verpflichtung zur Teilnahme am Spielersperrsystem OASIS zu prüfen. In 126 Fällen konnte kein OASIS-Sperrsystem vorgewiesen werden. Das Ordnungsamt verhängte 2022 in diesem Deliktsbereich Bußgelder in Höhe von rund 179 000 Euro.

Das Hessische Innenministerium hatte kürzlich bekannt gegeben, den Ordnungsbehörden der Kommunen und kreisfreien Städten eine alltagstaugliche Auslegungshilfe zum neuen Spielhallengesetz sowie eine detaillierte Checkliste für Vorortkontrollen zur Verfügung zu stellen. Das Ordnungsamt begrüßt diese Unterstützung und wird die Anleitungen in Bezug auf etwaige Optimierungsmöglichkeiten für die eigenen Kontrollen mit den bereits vorhandenen Kontrollparametern abgleichen.