24.07.2000

Keine Füllgewicht-Angaben an Automaten

An Getränke- und Verpflegungsautomaten muss jetzt doch kein „Grundpreis“ angegeben werden. Das heißt der umgerechnete Preis für ein Kilogramm oder einen Liter des Produktes. Das meldet der Bundesverband Deutscher Verpflegungs- und Vending-Unternehmen (BDV). Der Bundesrat habe auf Drängen des BDV den Text der „Verordnung zur Änderung der Preisangaben- und der Fertigpackungsverordnung“ abgeändert, erklärt der Verband. In der Gesetzesvorlage der Bundesregierung sei noch keine Ausnahme für Automaten enthalten gewesen. Mit der jetzigen Ausnahmeregel seien den Betreibern von Getränke- und Verpflegungsautomaten hohe Umrüstkosten erspart geblieben, so der BDV.