Kampf gegen Plastikchips erfolgreich
Im Kampf gegen Plastikchips, die im Besonderen den Warenautomatenunternehmern das Leben schwer machen, hat jetzt der Bundesverband der Warenautomatenaufsteller (bwa) einen Sieg vor dem Bundesgerichtshof errungen. Das Gericht ist der Rechtsauffassung des Verbandes gefolgt und hat den betroffenen Unternehmern einen Schadensersatzanspruch in Aussicht gestellt. Die Medaillenverordnung ist demnach ein so genanntes Schutzgesetz, bei dessen Zuwiderhandlung nach Paragraf 823 II Bürgerliches Gesetzbuch dem betroffenen Unternehmer Schadensersatz zusteht (BGH-Urteil vom 16. März 2004, Aktenzeichen VI ZR 105/03).
Durch dieses Revisionsverfahren, das von verschiedenen Mitgliedern des bwa geführt wurde, hob der Bundesgerichtshof das Urteil des 27. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes München – Zivilsenat in Augsburg – vom 12. März 2003 auf.
Die schriftliche Urteilsbegründung wird Ende April 2004 erwartet.