22.03.2001

Hessen: Neues von der Vergnügungssteuerfront

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am Mittwoch einen Erörterungstermin zur Frage der Vergnügungssteuer anberaumt. Dabei zeigte der Verwaltungsgerichtshof ernsthafte Zweifel am Stückzahlmaßstab und zielt stattdessen in Richtung Wirklichkeitsmaßstab. Die Argumentation des Gerichtshofes läuft darauf hinaus, dass eine Stadt beziehungsweise Kommune die durchschnittlichen Kasseninhalte eines Geldspielgerätes bezogen auf ein Stadtgebiet nicht kennt. Deshalb auch nicht beweisen kann, dass die Schwankungsbreite des Kasseninhalts weniger als 25 Prozent beträgt. Dieser Mangel der Beweisfähigkeit geht zulasten der Stadt/Kommune, die wiederum nicht nachvollziehbar belegen kann, dass der Stückzahlmaßstab gerecht ist. Der Verwaltungsgerichtshof tendiert dazu, den Wirklichkeitsmaßstab ab 1. Januar 2002 zu empfehlen. Der Hessische Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund sind bereits darüber informiert. In Kürze stehen Gespräche mit dem Hessischen Münzautomaten-Verband über die Höhe eines eventuellen Wirklichkeitsmaßstabes an.