Hamburger Senat bearbeitet Einsprüche nicht
Seit Oktober vergangenen Jahres besteuert Hamburg den Spieleinsatzes für gewerbliche Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Im zuständigen Hamburger Finanzamt, das die Spielvergnügungsteuer verwaltet, liegen bereits hunderte von Einsprüchen gegen die Steueranmeldungen vor. Dennoch hat kein einziger Unternehmer bislang einen Einspruchsbescheid erhalten. Nur dieser eröffnet aber die Möglichkeit, das Steuergesetz vor Gericht klären zu lassen.
„Wir sind bereit für eine Klärung“ so Sabine Glawe, Vorsitzende des Hamburger Automaten Verbandes. „Die Steuer ist in höchstem Maße erdrosselnd, und wir können das nachweisen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken einer Einsatzbesteuerung, auf die wir bereits im Gesetzgebungsverfahren immer wieder hingewiesen haben, sind offensichtlich und müssen geklärt werden“
Der Senat mauere und lasse sich Zeit mit den Einspruchsbescheiden. Der Hamburger Verband geht nach Angaben seiner Vorsitzenden davon aus, dass dies vor dem Hintergrund geschehe, dass Bundesrat und Bundesregierung in der Steuerfrage noch keine Lösung zu Stande gebracht haben. Für die Länderalternative müsse so lange wie möglich das Bild einer effizienten und tragbaren Besteuerung aufrechterhalten werden. Klagen vor Gericht gegen diese Steuer seien da schlecht fürs Image.
Inzwischen rege sich sogar Widerstand aus eigenen CDU-Kreisen, weiß Glawe. So habe der Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung, Dr. Josef Schlarmann, in einer Pressemitteilung erklärt, dass eine Besteuerung auf den Einsatz des Spielers völlig verfehlt sei.
„Nur wer sich nicht sicher ist, zögert“ bewertet Glawe das Ausbleiben der Einspruchsbescheide. Die Hinhaltetaktik des Senates ist das beste Indiz dafür, dass die Hamburger Spielvergnügungssteuer und auch die bundesweite Spieleinsatzsteuer auf dünnem Fundament stehen.