25.04.2023

GGL und DSWV äußern sich zum Ermittlungsverfahren gegen Tipster

GGL-Vorstand Benjamin Schwanke: "Sollten die Ergebnisse der Ermittlungen den Anfangsverdacht bestätigen, wird die GGL aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter einleiten.“

Zahlreiche Medien hatten über eine in mehreren Bundesländern sowie auf Malta und in Kroatien durchgeführte Großrazzia gegen den Sportwettenanbieter Tipster und gegen zugehörige Wettvermittlungsstellen berichtet.

Sowohl die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als auch der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) haben sich zu diesem Vorgang geäußert.

GGL verfolgt das Ermittlungsverfahren aufmerksam

GGL-Vorstand Benjamin Schwanke sagt: „Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wird seitens der GGL aufmerksam verfolgt. Bei der Tipster Ltd. handelt es sich um eine Wettveranstalterin mit einer Sportwettenerlaubnis in Deutschland, sie ist mit Stand 18.04.2023 in der Whitelist aufgeführt. Sollten die Ergebnisse der Ermittlungen den Anfangsverdacht bestätigen, wird die GGL aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter einleiten.“

Tipster war nie DSWV-Mitglied – DSWV unterstützt wirkungsvollen Vollzug

Der DSWV stellt in einem Statement klar: „Dieser Anbieter ist und war niemals Mitglied im DSWV. Über die in der Presse verbreiteten Informationen hinaus liegen uns keine Erkenntnisse vor. Der DSWV und seine Mitglieder unterstützen den wirkungsvollen Vollzug gegen nicht regulierungswillige Anbieter, denn durch ein solches Vorgehen der Behörden werden der Schwarzmarkt sukzessive trockengelegt und die Sportwettenkunden zu den legalen Anbietern gelenkt.“