13.09.2018

Frankfurt greift durch

Welche Auswahlkriterien sind bei Unterschreitung des jeweils gesetzlich vorgegebenen Mindestabstands zwischen zwei Spielstätten „gerichtsfest“? Noch immer schlagen sich deutschlandweit viele Kommunen mit diesem Problem herum. Die Stadt Frankfurt am Main setzt jetzt auf die Zuverlässigkeit des Betreibers; ein erster Schritt in Richtung der von der Branche geforderten qualitativen Auswahl.

Frankfurt hatte ursprünglich geplant, dass bei einem Abstandskonflikt die jüngere Spielhalle schließen muss, zweifelte aber schnell selbst an der Rechtmäßigkeit dieser Regelung. Um jetzt das Kriterium „Zuverlässigkeit“ heranziehen zu können, schauen die städtischen Ordnungsbehörden den Betreibern verstärkt auf die Finger. So berichtet es die „Frankfurter Rundschau“.

Demnach suchen die Kontrolleure zum Beispiel nach Automaten ohne oder mit abgelaufener Zulassung, aber auch nach manipulierter Software. Offenbar mit Erfolg: Dem Bericht zufolge wurden im vergangenen Jahr 160 Ordnungswidrigkeits- und 50 Strafverfahren eingeleitet. Es seien 90 Geräte sichergestellt und Bußgelder in Höhe von 90 000 Euro verhängt worden. Zudem müssten Steuern in Millionenhöhe nachgezahlt werden.

Der Bericht krankt allerdings daran, dass er keinen Hinweis darauf enthält, ob es sich in allen Fällen um regulär genehmigte Spielhallen handelt, oder ob und in welchem Umfang sich auch sogenannte Café Casinos unter den kontrollierten Betrieben befinden. In der heutigen Zeit und vor allem in einer Großstadt wäre das wichtig zu wissen.