FGA und BAV informieren über die spielformübergreifende Sperrdatei – mit dem Schwerpunkt Gastronomie
Der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) und der Bayerische Automaten-Verband (BAV) informieren am morgigen Donnerstag gemeinsam in zwei Videokonferenzen über die ab 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Regelungen zum Glücksspielstaatsvertrag und die daraus resultierende Anbindung an die spielformübergreifende Sperrdatei.
Betroffen von der verpflichtenden Abfrage der Spielgäste sind neben den Spielhallen auch die Geräte in der Gastronomie-Aufstellung.
"Zu beiden Themenbereichen möchten wir Sie kurzfristig informieren, um Sie bei Ihren weiteren betrieblichen Planungen trotz Lockdown zu unterstützen", so der FGA und BAV in ihrer Einladung.
Nur Einwahl mit Videofunktion wird zugelassen
Um die Zahl der Teilnehmer einzugrenzen finden zwei identische Videokonferenzen statt. Erster Termin: 14 Uhr. Zweiter Termin: 15 Uhr. Dauer jeweils etwa 30 bis 40 Minuten. "Wir bitten Sie zu beachten, dass die Vorstände nur Einwahlen mittels Videofunktion und Bild zulassen. Anonyme Teilnehmer per Telefoneinwahl werden nicht akzeptiert.
Interessenten sollen sich bitte über das anliegende Formular mit ihrer E-Mail-Adresse anmelden.