21.04.2021

Fachverband Spielhallen: Versierte Juristen erläutern im Online-Seminar die glücksspielrechtliche Lage

In einer Online-Veranstaltung des Fachverbands Spielhallen (FSH) erläuterten vier Rechtsanwälte die glücksspielrechtliche Lage in den Bundesländern. Oben: Prof. Dr. Florian Heinze (l.) und Dr. Damir Böhm (r.). Unten: Tim Hilbert (l.) und Hendrik Meyer (r.).

Der Fachverband Spielhallen (FSH) organisierte am 21. April ein Online-Juristen-Seminar, das 137 Teilnehmer aus der Automatenbranche verfolgten.

Vier branchenerfahrene Juristen erläuterten den aktuellen rechtlichen Status und gaben einen Ausblick auf den 1. Juli 2021 und auf die Zeit danach.

Dabei teilten sich die Rechtsanwälte die einzelnen Bundesländer auf, um auf die unterschiedlichen Gesetzeslagen in den jeweiligen Ländern einzugehen.

Die Lage in den Bundesländern

Über die Lage im Norden (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) referierte Prof. Dr. Florian Heinze, Justiziar des Automatenverbandes Niedersachsen und des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes.

Rechtsanwalt Hendrik Meyer, Justiziar des Verbandes Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland erläuterte die Situation im Osten (Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern).

Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg und des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz referierte über den Süden (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz).

Dr. Damir Böhm, wie Hilbert juristischer Berater des FSH, ging im Workshop Westen in die Details folgender Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland.

Moderiert wurde die Online-Veranstaltung von Olaf Weinstein, Chefredakteur des AutomatenMarkt. Nach einem Hauptteil, in dem die Juristen einige allgemeine Fragen beantworteten, teilte sich die Veranstaltung in vier Workshops, in denen der spezifischen Sachlage in den jeweiligen Ländern auf den Grund gegangen wurde.

In allen vier Regionen standen Mindestabstände, die bundesweite, spielformübergreifende Sperrdatei sowie weitere (arbeits-)rechtliche Details im Mittelpunkt.

Einen ausführlichen Bericht über das Online-Juristen-Seminar des FSH lesen Sie in unserer Mai-Ausgabe.