Erneute Spielstättenschließung droht
Kurz vor Beginn der Telefonkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder liegt der Beschlussentwurf des Bundeskanzleramtes praktisch allen Medien in Deutschland vor und wird von diesen veröffentlicht. Das legt die Vermutung nahe, dass die Kanzlerin vor den Verhandlungen Druck auf die Länder ausüben will.
Der Entwurf sieht unter anderem einen sogenannten Teil-Lockdown vor. Unter anderem sollen ab dem 4. November und zunächst befristet bis Ende November alle Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, geschlossen werden. Dazu gehören neben Theatern, Opern, Konzerthäusern und Kinos auch Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Freizeitparks und Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sport- und Schwimmanlagen.
Um weitere Kontaktbeschränkungen durchzusetzen, soll der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch gestattet sein mit Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstands. „Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert“, heißt es in dem Entwurf.
Interessant: Kontrollen und Sanktionen waren auch bisher schon in Kraft, wurden aber nur höchst sporadisch durchgeführt. Jetzt fordert SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach Kontrollen auch in Privatwohnungen.