Entwurf des Koalitionsvertrages: Zukunft für Automatenunternehmen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP den Entwurf eines Koalitionsvertrags vorgelegt, über den die Koalitionspartner am Donnerstag (6. Mai) auf Parteitagen abstimmen wollen. Der Entwurf sieht für Spielhallen, die den 500m-Abstand aktuell nicht einhalten, eine Übergangsphase von sieben Jahren vor. Zudem kündigen die Koalitionäre an, „Auflagen, Qualifizierungsanforderungen und eine Verbesserung der Situation der Suchtbekämpfung“ vorzusehen.
„Dass Betriebe und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz erhalten bleiben sollen, ist eine gute Nachricht für die Automatenwirtschaft in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus“, begrüßt Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), das Vorhaben der Koalitionäre.
Ausgestaltung entscheidend
Mit der Ankündigung, die Erlaubnis für den Weiterbetrieb von Spielhallen an Qualität zu knüpfen, werde Rheinland-Pfalz Vorreiter für eine moderne Spielhallen-Regulierung. Stecker betont: „Es kommt jedoch entscheidend auf die genaue Ausgestaltung der Regelungen an, die noch abzuwarten bleibt.“
Wolfgang Götz, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz (AVRP) betont: „Wir sind sehr erleichtert über die Ankündigung der Ampel-Partner, unseren Betrieben in Rheinland-Pfalz eine Zukunft zu geben. Eine vorausschauende Entscheidung, die auch helfen wird, illegalen Spielangeboten vorzubeugen.“
Erleichterung
Götz weiter: „Die Automatenwirtschaft in Rheinland-Pfalz blickt nun deutlich positiver in die Zukunft als noch zu Jahresbeginn. Über die Details der kommenden Regulierung werden wir unsere Mitglieder informieren, sobald Näheres bekannt ist.“
Im Entwurf des Koalitionsvertrages steht auf Seite 171 zum Glücksspielgesetz wörtlich: „Die Koalitionspartner halten daran fest, dass sich die Standorte der Spielhallen, wie 2012 gesetzlich verankert, reduzieren. Für die bestehenden Spielhallen, welche die 500m-Abstandsregel aktuell nicht einhalten, soll es im Hinblick auf die pandemiebedingten Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und den Arbeitsmarkt eine letztmalige Übergangsphase von sieben Jahren geben. Dabei werden wir Auflagen, Qualifizierungsanforderungen und eine Verbesserung der Situation der Suchtbekämpfung vorsehen.“