13.10.2023

Detlev Graß: „Die schlimmsten 14 Tage meiner Laufbahn beim NAV“

NAV-Vorsitzender Detlev Graß

NAV-Justiziar Prof. Dr. Florian Heinze

Rechtsanwalt Volker Heinze

„Der Anlass ist nicht der schönste“, so startete der Vorsitzende des Nordwestdeutschen Automatenverbands, Detlev Graß, am gestrigen Donnerstag, 12. Oktober, eine Online-Infoveranstaltung, bei der sich über 40 Teilnehmer über die aktuelle prekäre Situation der Automatenbranche in Bremen informierten. 

Sofortige Vollziehung angeordnet

NAV-Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Heinze stellte den aktuellen Sachstand vor und erläuterte auch die Hintergründe, „da wir uns sonst nicht orientieren können“, so Florian Heinze, und findet deutliche Worte: „Mit dem Erreichen des 30. Juni 2023 fängt unser Elend an.“ Mit diesem Datum greifen die neuen Abstandsregelungen in dem Stadtstaat: 500 Meter Abstand von Spielhalle zu Spielhalle, von Spielhalle zu Sportwettvermittler und von Spielhalle zu einer Schule.

Florian Heinze: „Es ist kaum denkbar, dass es in Bremen eine Spielhalle gibt, die von einem dieser Abstandskonflikte nicht betroffen ist.“ Besonders gravierend trifft es die Spielhallen, die den Abstand in Luftlinie zu Schulen unterschreiten, da dieses einen Versagungsgrund darstelle und die Verwaltung hier sogar eine „sofortige Vollziehung zur Schließung der Spielhalle“ angeordnet habe. Dadurch entfalle auch die „aufschiebende Wirkung“ bei einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid. Hier könne aber über einen Eilantrag zusätzlich zu einer Hauptsacheklage die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt werden, so Florian Heinze.

Nicht mal ein Hinweis auf Bearbeitung

Bei einem Unterschreiten des Abstandes zu einer weiteren Spielhalle oder zu einer Wettvermittlungsstelle sieht das Bremer Recht ein Auswahlverfahren vor. Die Automatenunternehmer in Bremen, deren Spielstätten noch eine Chance auf Weiterbetrieb haben, waren zudem aufgefordert, von Anfang Oktober 2022 bis Anfang März 2023 einen entsprechenden Antrag zu stellen. „Das haben Sie auch alle gemacht“, konstatierte Florian Heinze. Damit habe die Kommune „fast ein halbes Jahr lang Zeit gehabt, um über Erlaubnisanträge zu entscheiden.“ Allerdings kam von der Stadtverwaltung, „nicht mal irgendein Hinweis, dass die Anträge bearbeitet werden.“

Hängepartie für die gesamte Branche

Damit hing die gesamte Branche in der Hansestadt in der Luft. Schlussendlich wandten sich die Bremer Automatenunternehmer mit Eilverfahren an das dortige Verwaltungsgericht, wodurch endlich wieder Bewegung in die Angelegenheit kam. Die Verwaltung zeigte sich bereit, den Weiterbetrieb der Spielhallen zu dulden, „bis zum Abschluss des Verfahrens“. Als „aufwühlend“ bezeichnet auch NAV-Vorsitzender Detlev Graß diese Hängepartie. „Das waren die schlimmsten 14 Tage meiner Laufbahn beim NAV.“

Seit dem 1. Juli 2023 gebe es „keine Eile“, wie Florian Heinze betont. „Wir sind über jeden Tag froh, an dem nicht über die Erlaubnisanträge entschieden wird.“

Zum Abschluss der Online-Veranstaltung vermittelte Rechtsanwalt Volker Heinze Informationen zum Umgang mit bestehenden Arbeitsverhältnissen bei Betriebsschließungen.