Das Zauberwort in Sachsen-Anhalt und Thüringen lautet Zertifizierung
Der Bundesverband Automatenunternehmer veranstaltete am 29. Juni eine Zoom-Konferenz zum Thema Zertifizierung in Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Dank qualitativer Spielhallengesetze in diesen beiden östlichen Bundesländern (dort hat man den § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 mit Leben erfüllt) gibt es wichtige Ausnahmetatbestände, die ein wirtschaftliches Überleben der Automatenunternehmen im Gegenzug zu Zertifizierungs-Anstrengungen wahrscheinlicher werden lassen – ganz im Gegensatz zu drakonischen repressiven Zuständen und Landesgesetzen wie beispielsweise in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.
Das Zauberwort in Sachsen-Anhalt und Thüringen lautet also Zertifizierung! In bestimmten Fällen können Einzelspielhallen in Abstandskonflikten von der Zertifizierung profitieren. Und auch ein Überleben von Verbundspielhallen scheint so unter gewissen Umständen möglich.
Landesgesetze in Sachsen-Anhalt und Thüringen bieten eine Chance
Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender des Verbands der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA) und BA-Präsident, begrüßte die rund drei Dutzend Gäste zu der BA-Info-Veranstaltung. Er betonte, dass „unsere Branchenunternehmen nicht als Problem, sondern als Teil der Lösung wahrgenommen werden sollten“. In dieser Hinsicht würden die auf Qualität setzenden Landesgesetze – wie in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen – eine große Chance bieten.
„Je mehr Branchenunternehmen zertifiziert sind, umso besser können wir gegenüber der Politik argumentieren. Wir müssen deutlich machen, dass wir die Vertreter des legalen Spiels sind – mit maximalem Spieler- und Jugendschutz“, betonten BA-Präsident Thomas Breikopf und BA-Geschäftsführerin Simone Storch.
Rechtsanwalt Hendrik Meyer, Justiziar des VA, informierte eingehend zu den länderspezifischen Regelungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen, wobei noch die exakten Durchführungsbestimmungen abzuwarten sind.
Die Situation in Sachsen-Anhalt (in groben Zügen):
Ausnahmen vom festgesetzen Mindestabstand (200 Meter Luftlinie zwischen Spielhallen selbst und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen) sind durch diese vier Bedingungen geregelt:
1. Die Spielhalle, für die die Erlaubnisverlängerung beantragt wird, muss am 1. Januar 2020 bestanden haben.
2. Zertifizierung der Spielhalle durch akkreditierte Prüforganisation.
3. Ein Sachkundenachweis für den Betreiber und die mit der Leitung beauftragte Person und eine weitere Prüfung (vermutlich durch die IHK, auch die Lehrinhalte sind noch nicht bekannt).
4. Die besondere Schulung des Spielhallenpersonals.
Ähnlich ist die Situation auch bei Verbundspielhallen in Sachsen-Anhalt. Bis zu drei Konzessionen können durch erfolgreiche Zertifizierung in einem Verbund weiterbetrieben werden.
Die Situation in Thüringen (in groben Zügen):
Hier beträgt der Mindestabstand zwischen Spielhallen 500 Meter und zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen 300 Meter. Aber auch hier sind Ausnahmen möglich.
1. So ist ein reduzierter Mindestabstand von 100 Metern möglich, wenn die Unternehmen zertifiziert sind.
2. Das Umfeld des jeweiligen Standortes kann allerdings bei den Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot berücksichtigt werden, was immer das exakt heißen wird.
3. Die Höchstzahl der Geldspielgeräte ist in Thüringen auf zehn begrenzt. Die Erhöhung auf zwölf Geräte ist aber durch eine erfolgreiche Zertifizierung möglich.
Auch in Thüringen sind Ausnahmen mit bis zu drei Verbundspielhallen vorgesehen. Diese müssen seit 1. Januar 2020 bestanden haben. Das Personal muss geschult werden und die Spielhallen sind zu zertifizieren. Befristung bis längstens: 31. Dezember 2028.
Gäste: Bettina Dzieran und Olaf Seiche
Von den Zertifizierungsanbietern waren die InterCert GmbH und die TÜV Rheinland Cert GmbH bei dem Zoom-Meeting präsent. Bettina Dzieran, Zertifizierungsstellenleiterin Gambling & Gaming bei InterCert, und Olaf Seiche, Mitglied der Geschäftsleitung und Prokurist der TÜV Rheinland Cert GmbH, stellten ausführlich und kompetent ihr Leistungsangebot vor.
Simone Storch berichtete zudem über die „Zertifzierungsstandards im Vergleich“. Mutmacher für Unternehmen, die etwas „Bammel“ vor ihrer ersten Zertifizierung haben: Die InterCert GmbH bietet eine Checkliste sowie einen Anforderungskatalog zur Auditvorbereitung an. Und die TÜV Rheinland Cert GmbH kann auf einen Online-Test zur Spielstättenzertifizierung verweisen.
Die nächste BA-Zoom-Konferenz zum Thema Zertifizierung wird sich am Donnerstag, 13. Juli, an die Unternehmer in Rheinland-Pfalz richten. Weitere Informationen auf www.baberlin.de.