02.04.2001

Bundesfinanzhof: Firmen müssen Bankverbindung ihrer Kunden nennen

Künftig müssen Unternehmen den Finanzämtern auf Verlangen die Bankverbindung ihrer Kunden nennen. Dies berichtet das Unternehmermagazin Markt und Mittelstand – M&M unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München. Auf diesem Weg könne der Fiskus auf Kontonummern und Bankleitzahlen zugreifen, wenn der Behörde dies zur Beurteilung eines Besteuerungsvorgangs notwendig erscheine. Der Bundesfinanzhof bestätigte damit eine ohnehin schon ausgeübte Praxis der Finanzämter (Paragraf 93 Abgabenordnung). Bislang waren pauschale Auskunftsersuchen nur zugelassen, wenn der Steuerpflichtige eine Einzugsermächtigung erteilt hatte. Jetzt sollen nach M&M auch Kunden betroffen sein, die ihre Rechnungen per normaler Überweisung begleichen.