31.05.2013

Berlin: Frist der Gerätereduzierung läuft am 2. Juni ab

Kann die Stadt Berlin Bundesrecht, das zwölf Geldspielgeräte pro Konzession zulässt, aushebeln? Blick auf die Fassade einer Spielstätte in der Residenzstraße im Stadtteil Reinickendorf.

Laut Berliner Spielhallengesetz endet am Montag, 2. Juni, die Übergangsfrist für die vor zwei Jahren beschlossene Reduzierung der Geldspielgeräte in Spielstättenkonzessionen von zwölf auf acht.

"Berliner Spielhallen müssen Tausende Geräte abhängen", so die Schlagzeile in der Berliner Morgenpost vom Donnerstag. Thomas Breitkopf, Vorsitzender der Automatenkaufleute in Berlin und Ostdeutschland, wird mit den Worten zitiert: "Ich habe die Hoffnung, dass die Reduzierung für Unrecht erklärt wird." Sollten die Automatenunternehmer dennoch abbauen müssen, drohten dem Land Berlin beträchtliche Schadenersatzansprüche.

"Noch im Juni wollen einige Bezirke jetzt die Spielhallen überprüfen. Spandaus Ordnungsamt hat bereits angekündigt, alle 55 im Bezirk befindlichen Spielhallen aufzusuchen und auf die neue Rechtslage hin zu überprüfen", weiß die Morgenpost.

Kläger: Die Gesetzgebungszuständigkeit liegt beim Bund

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte unlängst das Berliner Spielhallengesetz für verfassungsgemäß erklärt und eine Klage abgewiesen. Die Berufung wurde teilweise zugelassen. Die Kläger hatten die restriktiven Bestimmungen des Mitte 2011 in Kraft getretenen sogenannten Berliner Spielhallengesetzes angegriffen. Sie wandten sich unter anderem gegen das Erlöschen der bisher erteilten Erlaubnisse zum 31. Juli 2016, gegen den zu anderen Spielstätten einzuhaltenden Abstand von 500 Metern, gegen das Verbot von Mehrfachkonzessionen sowie gegen die Reduzierung der zugelassenen Geldspielgeräte in einer Konzession auf acht Geldspielgeräte.

Die Kläger rügten vor allem, das Land Berlin habe keine Gesetzgebungszuständigkeit für den Erlass der Regelungen. Im Übrigen verstießen die Bestimmungen gegen die Berufsfreiheit, den Schutz des Eigentums und den Gleichheitsgrundsatz.