04.11.2002

Bayerns Spielbanken bleiben in staatlicher Hand

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat jetzt entschieden, dass das staatliche Spielbanken-Monopol im Freistaat zulässig ist. Damit wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München abgelehnt. Die Klägerin hatte sich zuvor beim Innenministerium erfolglos darum bemüht, Spielbanken im niederbayerischen Bad Füssing und im mittelfränkischen Feuchtwangen betreiben zu dürfen. In der Urteilsbegründung des VGH heißt es, es verstoße nicht gegen das Verfassungsrecht, dass der Gesetzgeber den Betrieb von Spielbanken durch private Anbieter verweigere. Bei gewerblich veranstalteten öffentlichen Glücksspielen handele es sich um eine nach der Rechtsordnung an sich unerwünschte und mit erheblichen Gefahren verbundene Tätigkeit. Mit der Beschränkung auf staatliche Spielbanken-Betreiber werde somit in erster Linie das Ziel verfolgt, illegales Glücksspiel einzudämmen.