03.04.2019

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Podiumsdiskussion in Bingen: (v.l.) Nina Roth, Landeszentrale für Gesundheitsförderung, Andreas Schumacher vom Innenministerium, Verbandsjustiziar Tim Hilbert und Vorsitzender Wolfgang Götz.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Diese Erfahrung droht jetzt den Spielstättenbetreibern in Rheinland-Pfalz, wie die Jahreshauptversammlung am 2. April in Bingen zeigte. Die Unternehmer hatten sich verlängerte Befreiungsfristen (Duldungen) erhofft, doch diesen Zahn zog ihnen der für eine Podiumsdiskussion eingeladene Andreas Schumacher vom Glücksspielreferat des Innenministeriums: „Nach derzeitiger Gesetzeslage kommt 2021 das Fallbeil.“

Galgenhumor

Vorsitzender Wolfgang Götz, der zu Beginn der Versammlung die Vergnügungssteuer, Umsatzrückgänge in Folge der TR5 und das Glücksspielgesetz 2021 mit drohenden Schließungen von Spielstätten als „drei große Baustellen“ ausgemacht hatte, übte sich in Galgenhumor: „Wenn die Umsatzeinbrüche durch die TR5 so bleiben, wie sie sind, brauche ich mir um 2021 keine Gedanken mehr zu machen. Dann bin ich schon vorher am Ende.“

Auf der anderen Seite kritisierte er den Gesetzgeber wegen der vorgeschriebenen Abstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen heftig: „Da wurde als Regulierungsgröße ein Problem herangezogen, das es gar nicht gibt. Bei uns spielen keine Kinder und Jugendlichen, haben das niemals getan.“

Götz verwies auf den jüngsten Bericht der ADD, demzufolge bei Testkäufen – für die die Getesteten 500 Euro zahlen müssen – von 546 Spielstätten lediglich vier durchgefallen seien, weniger als ein Prozent.

Gelächter der Praktiker

Schumachers Hinweis, dass die Unternehmer ja neue Spielstätten an gesetzeskonformen Standorten eröffnen könnten, quittierte die Versammlung mit Gelächter, während der Vorsitzende verdeutlichte, dass das Baurecht dem entgegen stünde. Dort, wo Spielstätten genehmigungsfähig seien, gäbe es bereits welche, und 2021 müssten dann zwei Drittel von Ihnen schließen.

Das dürfte auch den Kämmerern nicht gefallen. Denn während das Land mit seinem Glücksspielgesetz eine Hälfte einer Zange bildet, stellen die Kommunen mit ihrer Vergnügungssteuer die andere Hälfte dar. Umsatzeinbrüche durch die TR5 vermindern auch das Steueraufkommen. Einige Städte und Gemeinden haben angeblich schon Manipulationsverdacht geäußert, weil so wenig Geld ins Steuersäckel fließt. Sie wollen die Vergnügungssteuer erhöhen, um weiterhin auf ihren Schnitt zu kommen.

Mehr zur Jahreshauptversammlung des Automatenverbandes Rheinland-Pfalz in unserer Mai-Ausgabe.