03.07.2015

Auch VG Hamburg hält Auswahlentscheidung von Sportwettenkonzessionen für rechtswidrig

In einem von Rechtsanwalt Dr. Thomas Bartholmes für die Bewerbergemeinschaft ISIK & Top Goal Sports geführten Eilverfahren wurde dem Innenministerium Hessens mit Beschluss vom 29. Juni 2015 (4 E 4214/14) im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung des Gerichts über die Hauptsacheklage (4 K 4197/14) untersagt, ausschließlich an Mitbewerber Konzessionen nach den Paragrafen 10a, 4a GlüStV zu erteilen.

„Das VG Hamburg hält es für hinreichend wahrscheinlich, daß die Auswahlentscheidung des Ministeriums die Vorgaben des GlüStV verletzt“, sagt Dr. Bartholmes auf isa-guide.de. Es könne dem Rechtsanwalt zufolge nicht ausgeschlossen werden, dass der Bewerbergemeinschaft im Falle einer fehlerfreien Wiederholung des Konzessionsverfahrens, – die es für notwendig hält, – eine Konzession erteilt werden müsste.

Ursprünglich wollte das mit dem Vergabeverfahren betraute hessische Innenministerium am 18. September 2014 die Konzessionen an zwanzig ausgewählte Bewerber erteilen. Neben dem VG Hamburg hatten zuvor bereits die hessischen Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Frankfurt/Main entsprechende Beschlüsse erlassen.

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