Amtsgericht München verurteilt Online-Glücksspieler
Das Amtsgericht München verhängte mit einem am 2. Januar 2015 veröffentlichten Urteil ein Bußgeld gegen einen 25-jährigen Malermeister und zog dessen Gewinne aus unerlaubtem Online-Glücksspiel ein (Az.: 1115 Cs 254 Js 176411/13).
„Wer über einen Internetanbieter, der in Deutschland keine Zulassung hat, Black Jack spielt, macht sich strafbar“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Über einen Glücksspiel-Anbieter aus Gibraltar, der in Deutschland über keine Lizenz verfügt, hatte der Malermeister von März bis Oktober 2011 Black Jack im Internet gespielt. Dabei setzte er insgesamt 120 930 Euro ein. Die Münchener Ermittler fanden auf seinem Konto Gewinnzugänge in Höhe von 201 500 Euro. „63 490 Euro, die bei ihm sichergestellt wurden und die er beim Glückspiel gewonnen hat, bekommt er nicht zurück“, heißt es in der Pressemitteilung. Sie werden vom Staat eingezogen.
Gewinne eingezogen und Bußgeld
Wegen Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel verhängte das Amtsgericht München zusätzlich eine Geldbuße von 2 100 Euro.
Der Malermeister verteidigte sich vor Gericht, er sei davon ausgegangen, dass das Glückspiel im Internet erlaubt sei, da vielfach Prominente, wie zum Beispiel Boris Becker und der FC Bayern München Reklame dafür in großem Umfang betrieben haben. Außerdem verstoße das Glückspielverbot im Internet gegen höherrangiges Recht. Das Gericht stellte dem entgegen, dass sich der Glücksspieler nicht darauf berufen kann, dass Prominente Werbung für Glücksspiel im Internet betrieben. Dabei habe es sich ausschließlich um Sportwetten gehandelt. Auch dem juristischen Laien sei der Unterschied zwischen einer Sportwette und einem Glückspiel wie Black Jack bekannt.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Amtsgericht unterstellte dem Malermeister „bedingten Vorsatz“. Wer solche Informationen ignoriere, zeige „dass ihm die mögliche Strafbarkeit egal ist“.
Das aktuell veröffentlichte Urteil des Amtsgerichts München vom 26. September 2014 ist noch nicht rechtskräftig.