06.02.2006

AMA-Thesenpapier: Spieleinsatzsteuer vernichtet Existenzen

Die AMA-Verbände warnen: Ein Spieleinsatzsteuergesetz gefährdet die Existenz der Unterhaltungsautomatenbranche.

Anlässlich der aktuellen Kabinettssitzungen in den Ländern und der Sitzung des Bundesrates am 10. Februar (ein Tagesordnungspunkt – ein mögliches Spieleinsatzsteuergesetz) hat der Arbeitsausschuss Münzautomaten, AMA, ein Argumentationspapier an die Ministerpräsidenten, Finanzminister, Wirtschaftsminister und Innenminister der Länder gesandt.

Darin heißt es: „In verschiedenen Schreiben haben wir uns als Spitzenverbände der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft bereits ablehnend zu einem Spieleinsatzsteuergesetz geäußert, da dies unseres Erachtens rechtlich nicht haltbar und wirschaftlich nicht tragbar ist. Zum besseren Verständnis unserer notwendigen Ablehnung eines existenzbedrohendes Spieleinsatzsteuergesetzes verweisen wir auf unser beigefügtes Argumentationspapier.“

Im folgenden führen die AMA-Verbände die Problematik und Tragweite eines Spieleinsatzsteuergesetzes aus. Hier der Wortlaut:

„Die Befürworter einer Spieleinsatzsteuer (SpESt) für gewerblich betriebene Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) setzen voraus, dass sich mit einer niedrigen Auszahlung (d.h. einer Verschlechterung der Qualität des Angebots für die Spieler) die Gesamtkasseneinnahmen von 2,3 auf 3,5 Milliarden Euro (+ 50 Prozent) erhöhen lassen. Dieser Ansatz geht an der Realität vorbei.

Die Gesamtkasseneinnahmen mit GGSG in Deutschland sind bereits 2005 durch die Konkurrenz besonders der privaten Sportwettanbieter, die hohe Auszahlquoten bieten, um ca. zehn Prozent gesunken. In der Praxis sind heute bei den 200 000 am Markt befindlichen GGSG Ø Auszahlquoten von 66,7 Prozent üblich. Daraus ergeben sich Kasseneinnahmen (Einsätze - Spielergewinne = dauerhafter Spieleraufwand) pro Gerät von Ø ca. 20 Euro pro Stunde. Davon musste bei einer Mehrwertsteuer von 16 Prozent nach Abzug der Vorsteuer: acht Prozent = 1,60 Euro MwSt. gezahlt werden.

(Diese Geräte erfassen gemäß Freiwilliger Selbstbeschränkender Vereinbarung vom November 1989 und entsprechend den Forderungen des Bundesfinanzministers die Kassen und nicht die Einsätze. Das letzte Gerät der Bauart nach ,alter’ Spielverordnung geht Ende 2013 vom Markt.)

Die ,neue’, ab 1. Januar 2006 geltende Spielverordnung ist durch die Absenkung der Mindestlaufzeit pro Spiel auf höhere Auszahlquoten angelegt. Rechnerisch ergeben sich bei fünf Sekunden Mindestlaufzeit und 0,20 Euro Höchsteinsatz pro Spiel maximal mögliche Einsätze pro Stunde von 144 Euro.

Die Spielverordnung schreibt Ø maximale Kasseneinnahmen von 33 Euro pro Stunde vor. Damit errechnet sich eine minimale Auszahlquote von 77,08 Prozent (= 33 Euro von 144 Euro) als theoretischer Wert. Da die Spieler nach langjähriger Erfahrung der Automatenwirtschaft jedoch nicht bereit sind, für ihr Spiel mehr als Ø ca. 20 Euro pro Stunde auszugeben, ergibt sich eine Ø Auszahlquote in der Praxis von rd. 85 Prozent. Bei zehn Prozent Spieleinsatzsteuer (= 9,09 % aus den Einsätzen von 144 Euro) macht dies 13,09 Euro SpESt aus.

Die Länderfinanzminister machen bei dieser Sachlage eine einfache Rechnung auf: Die Automatenwirtschaft brauche ,nur’ die Auszahlquote auf den gemäß der ,neuen’ SpielV sich errechnenden theoretischen Mindestwert (77,08 %) abzusenken. Dann könne die Spieleinsatzsteuer ,locker’ bezahlt werden, denn die Ø stündlichen Kasseneinnahmen würden von heute rd. 20 Euro auf ca. 30 Euro (+ 50 Prozent) steigen. Hoch gerechnet auf ein Jahr wüden sich die Gesamtkasseneinnahmen damit von 2,3 auf 3,5 Milliarden Euro erhöhen.

Rein rechnerisch ist dies richtig. Die Rechnung wird jedoch ohne den ,Wirt’ (= Spieler) gemacht. Die Spielgäste (in ihrer Gesamtheit) haben ein bestimmtes Budget für ihr Spielvergnügen. Mehr ist nicht ,drin’. Hinzu kommt: Die Spieler wollen viel Spielspaß. Den bringt nur eine möglichst hohe Auszahlquote. Wenn die Spieler mit niedrigen Auszahlquoten zu begeistern wären, stellt sich die Frage, warum die Spielbanken in ihren Automatensälen sogar deutlich mehr als 90 Prozent auszahlen. Mit Sicherheit verschenken sie nicht ohne Not bares Geld!

Die Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA) bringt es auf den Punkt: ,Eine Weiterbelastung der Umsatzsteuer an Spielbankgäste ist in der Praxis nicht möglich.’ So verhält es sich auch bei der Automatenwirtschaft mit der Spieleinsatzsteuer.

Tatsache ist: Hohe Auszahlquoten steigern die Spielfreude, niedrige Auszahlquoten verringern die Spielfreude. GGSG sind nicht mehr konkurrenzfähig. Die Spieler spielen weniger. Einsätze und Kassen sinken. Gleiches gilt zwangsläufig für die Steuereinnahmen. Bei der Spieleinsatzsteuer werden alle Automatenaufstellunternehmen insolvent; ca. 60 000 Arbeitnehmer (75 Prozent weiblich) werden arbeitslos. Damit würden auch die bisherigen Zahlungen der Automatenwirtschaft an Steuern und Sozialabgaben in Höhe von über 1 Millarde Euro entfallen.

Der einzig wirtschaftlich und rechtlich gangbare Weg ist unseres Erachtens die Umsatzbesteuerung. Hierfür haben sich die Spitzenverbände der Automatenwirtschaft von Anfang an ausgesprochen. Eine Spieleinsatzsteuer wäre unter mehreren rechtlichen Gesichtspunkten nicht haltbar.“

So weit der Wortlaut des den politischen Entscheidungsträgern vorliegenden AMA-Argumentationspapiers.