02.05.2017

Änderung des Glücksspielgesetzes: Niedersachsen will Losverfahren in Gesetzesform gießen

Das Niedersächsische Glücksspielgesetz soll geändert werden. Einen entsprechenden Entwurf des Niedersächsischen Innenministeriums hat das Kabinett am 2. Mai 2017 zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit den geplanten Änderungen sollen „in der Praxis des Verwaltungsvollzugs bereits bewährte Vorgehensweisen normiert und vorhandene Regelungslücken geschlossen werden“. Dabei stehen insbesondere die Spielhallen im Fokus.

 

Die im Bereich der Spielhallen vorgesehenen Änderungen gehen auf Vorschläge des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums zurück. Insbesondere soll das bereits angewandte Losverfahren gesetzlich geregelt werden. Dadurch soll ab Juli 2017 nach Ablauf der Übergangsfrist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Spielhallen gewährleistet werden. Der Niedersächsischen Staatskanzlei zufolge sind von dieser Regelung etwa 1 900 Spielhallen betroffen.

 

Die Hälfte nicht mehr erlaubnisfähig

 

„Ungefähr die Hälfte der Betriebe dürfte wegen der geltenden Abstandsregelung des Glücksspielstaatsvertrags an ihren bisherigen Standorten nicht mehr erlaubnisfähig sein“, so die Staatskanzlei.

Sie begründet diese Maßnahme mit „in den vergangenen Jahren stark angestiegene Zahl von Spielhallenbetrieben in Niedersachsen“ und einer vermeintlich gestiegenen Gefahr spielsüchtig zu werden.

 

Testkäufe

 

Darüber hinaus soll „eine Rechtsgrundlage für die rechtssichere Durchführung von behördlichen Testspielen“ geschaffen werden. Testkäufe und Testspiel seien der Staatskanzlei in Hannover zufolge wichtige Instrumente bei der Bekämpfung illegaler Glücksspiele.

 

Alle Änderungen dienen laut Staatskanzlei der Vereinheitlichung der Verfahrensgestaltung und der inhaltlichen Klarstellung von Regelungen, die in der Praxis zu Auslegungsfragen geführt haben. Sie würden damit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des geltenden Glücksspielstaatsvertrages und des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes leisten.