Schaufenster Displays
„Neue gesetzliche Regelungen verbieten in einigen Bundesländern Außenwerbung mit Betriebsbezeichnungen wie zum Beispiel ,Casino‘. Stattdessen wird die Bezeichnung ,Spielhalle‘ vorgeschrieben“, erinnert der Zubehörspezialist Kiesewetter. Außerdem dürfe keine Werbung mit „Anreizwirkung“ mehr erfolgen, sodass auch Abbildungen, die Spielfreude darstellen, entfernt werden müssen. Um der völligen Trostlosigkeit vorzubeugen, hat -Kiesewetter reagiert. Damit Schaufenster von Spielstätten nicht plötzlich „nackt“, also ohne Betriebshinweis dastehen, hat das Unternehmen ein Sortiment entwickelt, das über 50 verschiedene, zulässige Displays beinhaltet. Die Möglichkeiten gibt es mit und ohne LED-Beleuchtung sowie in verschiedenen Formaten. Da teilweise neue Sperrzeiten vorgeschrieben werden, bietet Kiesewetter zusätzlich Fensterfolien an, die mit den individuellen Öffnungszeiten bedruckt sind.