Vergnügungssteuergesetz in NRW aufgehoben
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. November das Vergnügungssteuergesetz aufgehoben. Damit können die Gemeinden in NRW ab 1. Januar 2003 die Steuer selbstständig durch Satzung regeln.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Behrens sieht in diesem Beschluss einen weiteren Abbau rechtlicher Vorgaben für Städte und Gemeinden sowie eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Befürchtungen unserer Branche, der Steuersatz werde zu hoch angesetzt, entgegnet der Innenminister in einer Pressemitteilung: „Auf lokaler Ebene ist im Dialog meistens ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessen der Gemeinden sowie der Automatenaufsteller erzielt worden.“
Warten wir’s ab!