19.12.2002

Vergnügungssteuer in NRW gehört abgeschafft

Die Freigabe der Vergnügungssteuer in Nordrhein-Westfalen (NRW) bewertet der Chef der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, Dr. Ingo Wolf, als rot-grünes Eingeständnis missratener und konzeptionsloser Steuer -und Finanzpolitik.

„Die Übertragung des Heberechtes der Vergnügungssteuer auf die Städte und Gemeinden stellt nicht einmal im Ansatz eine ersetzende Finanzquelle dar. Es ist ein vergiftetes Geschenk, das die rot-grüne Landesregierung den Kommunen an die Hand gibt“, so der Kommunalfinanzexperte. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung mit der überkommenen Bagatellsteuer habe nur marginale Bedeutung.

„Die Vergnügungssteuer ist das falsche Heilmittel zur Lösung der dramatischen Finanzprobleme in den Städten und Gemeinden“, sagt Wolf. Sie mache noch nicht mal ein Prozent des Verwaltungshaushaltsvolumens aus. Die Festlegung der Höhe der Vergnügungssteuer durch die Kommunen führe zu einer unvertretbaren Wettbewerbsverzerrung im Hotel- und Gaststättengewerbe und in der Automatenindustrie, so Wolf. Die Unternehmen der Automatenindustrie könnten beispielsweise derartige Steuerbelastungen nicht über die Preise an ihre Kunden weitergeben.

Wolf: „Dadurch sind bei den kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 27 000 Arbeitsplätze gefährdet.“ Das Land entziehe den Kommunen bereits heute 500 Millionen Euro durch Vorwegabzug und Befrachtungen, viele Kommunen befänden sich bereits in der Haushaltssicherung. „Es muss davon ausgegangen werden, dass die Kommunen die Vergnügungssteuer erheblich anheben werden. Es ist schlicht falsch, den Eindruck zu erwecken, mit der Vergnügungssteuer seien die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden zu lösen“, erläutert Wolf.

So begrüßenswert die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sei, so wenig sei jedoch nachvollziehbar, weshalb in Deutschland Vergnügen überhaupt besteuert werden dürfe. Wolf: „Die Vergnügungsteuer gehört vielmehr wie auch zahlreiche anderen Bagatellsteuern abgeschafft.“