14.12.2017

Spielstätten in Niedersachsen mit neuer Hoffnung

Professor Dr. Florian Heinze: "Es bleibt spannend."

Nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Verlosung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse unter Spielstätten mit „echtem“ Abstandskonflikt kassiert hatte, muss sich das Wirtschaftsministerium in Hannover etwas Neues überlegen. Bis es soweit ist, bleiben alle Spielstätten erhalten, bei Verbundspielstätten zumindest eine Konzession. Das berichtet der Justiziar des Automatenverbandes Niedersachsen (AVN) und des Nordwestdeutschen Automatenverbandes (NAV), Professor Dr. Florian Heinze, auf einer gemeinsamen Sitzung beider Verbände.

Sachkriterien

Das Wirtschaftsministerium sei vom OVG aufgefordert worden, bei der Auswahlentscheidung Sachkriterien anzuwenden und eine Verlosung nur als letztes Mittel einzusetzen, berichtete Professor Heinze. Nun habe das Ministerium mitgeteilt, alle Spielstätten, die bisher eine Erlaubnis zugelost bekommen hätten, würden diese aus Gründen des Vertrauensschutzes auch behalten. Zudem bekämen unterlegene Verlosungsteilnehmer eine bis zum 31. Dezember 2018 befristete Erlaubnis. Bis dahin will das Land neue, sachliche Auswahlkriterien erarbeiten.

Vertrauensschutz

„Sollte sich herausstellen, dass die bei der Verlosung unterlegene Spielstätte nach sachlichen Kriterien die glücksspielrechtliche Erlaubnis bekommen muss, würden beide im Abstandskonflikt befindlichen Spielstätten bestehen bleiben, weil die ausgeloste ja Vertrauensschutz genießt“, erläuterte der Justiziar.

Im Übrigen sei damit zu rechnen, dass kein Spielhallenbetreiber freiwillig das Feld räume und auch die im nächsten Jahr vom Ministerium vorzulegenden Sachkriterien zunächst juristisch bekämpft würden.

„Es bleibt spannend“, resümiert Prof. Heinze.

Alles Weitere zur gemeinsamen Sitzung von AVN und NAV lesen Sie in unserer Januar-Ausgabe.