Richtigstellung
Im Bericht über die Jahreshauptversammlung des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) wurde dessen Vorsitzender Paul Gauselmann falsch zitiert (Print-Ausgabe vom AutomatenMarkt, Monat Juli, Seite 64 ff.). Dadurch entsteht der Eindruck, dass sich ein Großteil der Mitglieder im Bundesverband Automatenunternehmer im Vergnügungssteuerkampf für den Wirklichkeitsmaßstab einsetzt. Das jedoch ist keineswegs der Fall. Paul Gauselmann hat vielmehr darauf verwiesen, dass es sich um einen kleinen Teil der Automatenunternehmer in Hamburg und Schleswig-Holstein unter Führung von Rechtsanwalt Lüder Gause handelt, der sich für den Wirklichkeitsmaßstab stark macht. Paul Gauselmann weist im Nachgang noch einmal auf die Gefahr hin, die sich ergeben könnte, wenn der Wirklichkeitsmaßstab irgendwann einmal höchstrichterlich beschlossen würde: „Dann nämlich könnte die Vergnügungssteuer auf den Einsatz erhoben werden (siehe hierzu Wortlaut der Landeshauptstadt Dresden an das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen, in dem es heißt: ,Die Besteuerung der konkreten Einwurfsumme ist erst dann möglich, wenn die modernen Geräte über einen Zähler verfügen, der exakt die Einwurfsumme ausweist.’). Und was das bedeutet, haben wir gerade in der Diskussion um die Umsatzsteuer beziehungsweise Spieleinsatzsteuer auf Geld-Gewinn-Spiel-Geräte zu spüren bekommen.“