04.01.2000

Promotion am Point of Sale für mehr Umsatz

Point of Sale nennt es Gerd Haberkorn. Das Landeskriminalamt hält das schlicht für unbedenklich. Gemeint sind Werbeaktionen vor Ort um neue Kunden und die Bindung von Stammkunden an das Unterhaltungsangebot unserer Branche. Mit dem Ziel der Förderung des Umsatzes in Spielstätten und der Gastronomie. „Seit September 1996 führen wir deutschlandweit Promotion für das Geld-Gewinn-Spiel, für Unterhaltungsgeräte und weitere Aktionen jeder Art erfolgreich durch. Stichworte sind dafür Top Games, Top Play und Top Events“, sagt der Chef der Hamburger Agentur Top Events Veranstaltungsberatung. Sämtliche Werbemaßnahmen hätten erfolgreich das Prüfverfahren nach Paragraf 33 d der Gewerbeordnung durchlaufen. „Denn die Teilnahme an den einzelnen Aktionen ist für den Spieler kostenlos. Verauslagte Beträge werden auf mitgelieferten steuerrechtlich geprüften Unterlagen quittiert und gegebenenfalls erstattet“, erklärt Haberkorn. „Dabei werden Aktionsgeräte aller Hersteller von uns in die Promotion einbezogen.“ Sachpreise, die über ein Aktionsgerät ausgelobt seien, würden Spielern als Sofortgewinn unmittelbar übergeben. „Das trägt mit Sicherheit zum Erfolg unserer Veranstaltungen bei“, meint der Agenturchef. Anklang fänden auch Aktionen mit Wochengewinnen und einem attraktiven Hauptgewinn. Top-Games-Promotions, bei denen nur Geldpreise ausgesetzt seien, erzielten einen besonderen Effekt: „Der Spieler erlebt aktiv sehr schnell neue Features von Geräten. Deswegen nutzt er sie nach einer Aktion verstärkt.“