27.03.2003

Neuer GEMA-Tarif nur für Spielstätten

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) hat mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) einen einheitlichen Tarif für Spielstätten vereinbart. Bisher wurde der zu entrichtende Beitrag analog zu Gaststätten per Quadratmeter berechnet.

Ab dem 1. Januar 2003 gilt ein neuer Satz, der sich an der Anzahl der Geldspielgeräte orientiert. Bestehende Verträge bleiben bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist fortbestehen. Um die neuen Sätze für die jeweilige Spielstätte festzulegen, werden die Bezirksdirektionen der GEMA die bestehenden Verträge kündigen und zugleich die Unternehmer bitten, die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte pro Spielstättenstandort (nicht pro Konzession) anzugeben.

Der neue Tarif sei nötig geworden, da die GEMA beabsichtigte, bei Spielstätten die höheren Vergütungssätze für Freizeiteinrichtungen wie Fitness- und Sportstudios zugrunde zu legen, erklärt Harro Bunke, Geschäftsführer des BA. Die neuen Tarife basierten auf den tatsächlichen Gegebenheiten in Spielstätten. Wie bisher wird von der GEMA speziell für die Mitgliedsunternehmen der BA-Landesverbände ein Nachlass von 20 Prozent gewährt.

Bei Fragen zu den neuen Vergütungssätzen stehen der Bundesverband Automatenunternehmer sowie die jeweilige Bezirksdirektion der GEMA für Auskünfte zur Verfügung.