20.06.2023

NAV alarmiert Mitglieder: Stichtag 1. Juli 2023 in Bremen – sofort Eilanträge beim Verwaltungsgericht stellen

Justiziar Professor Dr. Heinze (links) und der NAV-Vorsitzende Detlev Graß erinnern die Mitglieder an eine wichtige Frist.

Professor Dr. Florian Heinze, Justiziar des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes (NAV), alarmiert die Mitglieder heute in einem informativen ausführlichen Rundschreiben.

Die Kernbotschaft für Automatenunternehmer in Bremen: Unbedingt den Stichtag 1. Juli 2023 beachten und umgehend Eilanträge beim Verwaltungsgericht stellen!

Wir zitieren an dieser Stelle nur Auszüge. "Spielhallenbetreiber müssen umgehend Eilanträge nach § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht Bremen stellen und dort beantragen, dass das Gericht vorläufig den Weiterbetrieb der betroffenen Spielhalle ab dem 01.07.2023 bis zu einer Entscheidung der Behörde über den Genehmigungsantrag gestatten möge."

Noch in dieser Woche aktiv werden!

Weiter wird betont: "Diese Eilanträge sollten – mit Blick auf die wenige verbleibende Zeit bis zu diesem Stichtag – noch in dieser Woche beim Verwaltungsgericht eingereicht und mit einem Antrag auf Erlass einer gerichtlichen Zwischenregelung ('Hängebeschluss') verbunden werden."

Anderenfalls müsse dringend empfohlen werden, Spielhallen ohne erteilte Genehmigung mit Ablauf des 30. Juni 2023 bis zu einer Entscheidung über gestellte Erlaubnisanträge zu schließen.

Das konkrete Angebot an die NAV-Mitglieder: "Bitte melden Sie sich umgehend telefonisch unter 0511 807408–30 oder per E-Mail an f.heinzespam prevention@hlvs.de, wenn Sie bei Stellung der dringend gebotenen Eilanträge beim Verwaltungsgericht anwaltliche Unterstützung benötigen."

Für die Stellung eines Eilantrags werden laut Professor Dr. Heinze folgende Unterlagen benötigt:

– die letzte zum Betrieb der betroffenen Spielhalle erteilte Genehmigung (im Regelfall befristet bis zum 30. Juni 2023),

– der gestellte Genehmigungsantrag (Erteilung neuer Erlaubnisse für die Zeit ab dem 1. Juli 2023)

– sowie das an die Stadt Bremen oder Bremerhaven gerichtete Anschreiben zur Klärung des Weiterbetriebs ab dem 1. Juli 2023 im Hinblick auf die fehlende Entscheidung über den Antrag (soweit ein solches Schreiben – wie empfohlen – versendet wurde).