26.06.2023

Mindestlohn soll auf 12,41 Euro steigen – Mindestlohnkommission gibt Empfehlung ab

Die Mindestlohnkommission hat eine Anhebung der Lohnuntergrenze vorgeschlagen. Der Arbeitnehmerseite geht der Vorschlag nicht weit genug. Die Bundesregierung muss die Verordnung nun in Kraft setzen.

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite, einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.

Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn, der zurzeit bei zwölf Euro brutto pro Stunde liegt, in folgenden Stufen erhöht werden: Zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro, zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde.

In der Begründung der Kommission heißt es: „Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen.“

Kein Einvernehmen – Gewerkschaften stellen sich gegen Vorschlag

Sowohl der Vorschlag als auch die Begründung kamen gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite zustande. Die Gewerkschaften geben deshalb eine eigene Stellungnahme ab. In dieser fordern sie einen deutlichen Anstieg des Mindestlohns, „zumindest auf 13,50 Euro“. Der Arbeitnehmerseite zufolge müsse die EU-Mindestlohnrichtlinie bis spätestens Ende 2024 in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.

In der Mindestlohnkommission sitzen Vertreter von Unternehmen und Gewerkschaften sowie der Wissenschaft. Die Kommission gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns ab.

Bundesregierung muss Vorschlag noch absegnen

Der neue Vorschlag der Kommission muss nun von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch per Verordnung verbindlich gemacht werden, damit er in Kraft treten kann. Ob diese „Formsache“ bei dieser Empfehlung problemlos umgesetzt wird, bleibt aufgrund der Ablehnung der Arbeitnehmerseite fraglich.

2015 wurde die Lohnuntergrenze erstmals bei 8,50 Euro brutto pro Stunde festgesetzt. In der Regel folgte die Politik der Mindestlohnkommission. Zum 1. Oktober 2022 jedoch hob die Ampelkoalition den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf zwölf Euro an. Dies geschah hauptsächlich auf Bestreben der SPD hin, die sich im Bundestagswahlkampf 2021 für eine „einmalige Anhebung“ durch die Politik stark gemacht hatte.

Auf der Webseite der Mindestlohnkommission kann der Beschluss heruntergeladen werden.