06.05.2025

Mecklenburg-Vorpommern: Zahl der Spielhallen stark gesunken – illegales Online-Spiel wächst

Das Schweriner Schloss beherbergt den Landtag Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Zahl der Spielhallen in Mecklenburg-Vorpommern ist stark gesunken. Gleichzeitig gedeiht das illegale Online-Glücksspiel.

Das sind die Ergebnisse einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung in Schwerin, die die Landtagsabgeordnete Ann Christin von Allwörden (CDU), eine ehemalige Polizeibeamtin, gestellt hatte. Grund der Kleinen Anfrage waren die Auswirkungen des Ausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns zum Glücksspielstaatsvertrag.

Rückgang von 210 auf 135 Spielhallen innerhalb von drei Jahren

Die Antwort der rot-roten Landesregierung spricht eine deutliche Sprache: Zum 31. Dezember 2021 gab es in Mecklenburg-Vorpommern 210 Spielhallen. Zum 31. Dezember 2024, drei Jahre später, waren es nur noch 135. Als Extremfälle stechen Schwerin und Rostock hervor. In der Landeshauptstadt Schwerin gab es Ende 2021 noch 18 Spielhallen, Ende 2024 waren es laut Antwort noch vier. In Rostock (etwa 205 000 Einwohner) waren es Ende 2021 noch 24 Spielhallen, Ende 2024 noch drei. Im Landkreis Nordwestmecklenburg sank die Zahl der Spielhallen im gleichen Zeitraum von 25 auf 13. Die Mindestabstandsregeln von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen und zu Schulen haben einen großen Anteil an diesem Rückgang

Illegales Glücksspiel hat zugenommen

Allerdings hat das illegale Glücksspiel laut Landeskriminalamt in den Jahren 2023 und 2024 deutlich zugenommen. „Die dort ablesbaren deutlich erhöhten Fallzahlen in den Jahren 2023 und 2024 gehen maßgeblich auf Finanztransaktionen von in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Spielern im Rahmen der Beteiligung an unerlaubten Onlineglücksspielen zurück“, heißt es auf Seite 10 der Antwort.

Des Weiteren wird danach gefragt, welche den Formen des illegale Glücksspiels besonders häufig auftreten. „Die meisten Kommunen, die sich zu der Teilfrage geäußert haben, haben keine eigenen Feststellungen getroffen. In Einzelfällen wurde auf sogenannte Hinterzimmerangebote mit illegalen Automaten oder Wettterminals hingewiesen“, antwortet die Landesregierung. Die Landeshauptstadt Schwerin teilte mit, dass die meisten Feststellungen zu illegalem Glücksspiel in Gaststätten getroffen wurden, zum Beispiel durch „veraltete Spielsoftware oder durch sogenannte illegale Fun Games“.

Bei der Frage nach Entwicklung des legalen Spiels heißt es lapidar: „Der Rückgang des Angebotes im Bereich der Spielhallen und Geldspielgeräte (siehe Antwort zu Frage 1) ist das sichtbare Ergebnis der Umsetzung des seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 unverändert verfolgten gesetzgeberischen Ziels einer Angebotsbeschränkung in diesem unter Suchtgesichtspunkten besonders gefährlichen Bereich.“

Strategie: Fehlanzeige

Bei der Frage nach künftigen Strategien heißt es: „Es ist derzeit nicht geplant, die bestehenden Mindestabstandsregelungen oder andere Vorgaben im Land zu verändern. Die Regelungen zu Geräteobergrenzen, Einsatzlimits oder Spielpausen sind nicht landesrechtlicher Art.“

Hier geht es zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ann Christin von Allwörden (CDU).